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und unleidlich“ bezeichnef wurde und Ddiefelbe wieder abgefchafft
werden jollte, als gegen das Reichsmünzedift verftoßend und den
Kreisabfchied, wonach Bezahlung mit ausländifchen Münzen ver:
boten war.
In einem Gegenbericht wurde ausgeführt, daß es fich nur
um Abmachungen zwijchen einzelnen Kaufleuten handle und nicht
um 2AMaßregeln gegen Dorijchriften des Reichs.
In den weiteren Derhandlungen wurde gegen Augsburg,
welches die erwähnten Dereinbarungen befämpfte, der Dorwurf
erhoben, daß gerade die Augsburger Handelsleute, „insbefondere
die Rentirer und Finanziver jährlich etlich hunderttaufend Hulden
guter Reichswährung ausführten troß des Merbotes, hauptf{ächlich
nach Denedig, wo mehr Suldengrofchen und Chaler gefunden
würden, als in einer andern Stadt des römifchen Reichs.“ Aus
den hieraus entftandenen Mangel an guten Reichsmünzen müßten
auch ausländifche Münzen in Bezahlung genommen werden.
Weitere Maßnahmen, den Schäden der „Kipper und
Wipper-Zeit“, welche befonders im 530jährigen Kriege über:
9and nahmen, entgegenzuwirken, wurden verfucht durch Aus:
vrägung „guter Feiner AMünz“ und durch wechfelfeitige Ah-
weifungen, aber ohne Erfolg, bis fchließlich der Gedanke einer
Banfkgründung zur Ausführung gelangte.!) 2lls Dorbild hiefür
diente neben der Amfterdamer und Hamburger Bank hauptfächlich
diejenige von Denedig, wie nach den gründlichen Ausführungen
Dr. Silberichmidts a. a. O., Seite 73 ff. nicht mehr bezweifelt
vDderden kann.
Bancoordnung von 1621.
Die „SZancho-Ordnung“ datiert vom 16. Juli 1621, die
Eröffnung des Banco ‚publico fand am £aurenzi-Tage, 10. Au:
guft..1L624-ftatt. Es war eine öffentliche Girobanf, für welche
der Rat die Garantie übernommen hatte. .Alle Handelszahlungen,
1owohl Wechfel als Waren betreffend, wie auch alle Depofito-
gelder, die über 200 fl. fich belaufen, und bei Anfang
des Banco verfallen feien, follten in dem Banco berichtiat
Yef. Dofchinger a. a. 0. Ss. 10.