Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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vormünder darauf gegebnen bericht soll man die vormünder er- 
fordern und inen sagen, obwol ir pflegson, wie sie furgeben, ye 
und alle zeit ein ungerattenes kindt gewesen, der mehr dem 
müssiggang und andern leichtfertigen sachen, dann seinem handt- 
werck nachgehengt, und villeicht das gelt, so [22 b] er aufgeporgt, 
zum tail unnützlich verschwendet und an worden haben möcht, 
so sollten sie sich doch mıt dem Kläger abfinden und dıe Schuld 
ihres Pflegesohns bezahlen. 
1153. [1591, XI, 26 b] 25. Januar 1592: . 
Jobst Hertzen, barchatwebern, soll man sein suppli- 
cirends begern umb zulassung deß gestraimbten [27 a]teppicht- 
machens, dieweils allererst dem Endres Ludwig versagt 
worden, ablainen; dieweil er aber gleichwol alt und geprechlich, 
wann er über ein halb oder viertl jar wider ansuchen wirdt, 
seinethalben verrer rethig werden. 
1153. [1591, XI, 36 a] 29. Januar 1592: 
Wolffen Schotten, einem bestendtner hinder dem 
Almusen zu Fürt, welcher das teppichwürcken fast in die 
12 oder 14 jar getriben, soll man sein garn, so er alhie gekaufft 
und ime durch die hieigen deckweber genommen worden, die- 
weil das teppichwürcken langst hinaus kommen und fast in allen 
dörffern umb dise stat getriben wirdt, wider verfolgen lassen. 
1154. [1591, XII, 2 Abt. 1 a] 10. Februar 1592: 
Hansen Leißner, amptman zu Fürt, soll man auf sein inter- 
cessionschreiben wegen deß verstorbnen seines amptsbefolhenen 
Abraham, judens, wittib und erben, welchen Claudi vom 
Creutz, bürger hie, vermog seiner handtschrifft und petschafft 
de anno 77 her 77 f. schuldig, deß beclagten Claudi vom Creutz 
darauf gegebnen bericht wider einschliessen. 
1155. [1591, XII, 32 b] 28. Februar 1592: 
Peter Engelbrecht von Luckau, goldtschmidt- 
geselle, kommt ın einer gleichguültigen Angelegenheit vor. 
1156, [1591, XII, 36 b] 29. Februar 1592: 
Hanß Clement Koler, briefmahler, kommt vor. 
115%. [1591, XII, 40 b] 1. März 1592: 
.‚.. Hansen Weigandt von Bam- [41 a] berg, ein 
künstler mit messung der landtgüter und visierer, soll man 
„. zu dem bürgerrechten kommen lassen. 
1158. [1591, XIII, 1 al 9. März 1592:
	        
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