Volltext: Gottes Hand ohne Qual/ oder Schrifftmässige Erklärung des schönen Machtspruchs/ Sapient. III.v. 15. Der Gerechten Seelen sind in Gottes Hand ... Bey ... Leich- und Begräbnüs/ Der ... Ursula/ Des ... Leonhard Gollings/ RothenBierbraeuers und des Kleinern Raths in der Käys. freyen Reichstadt Nürnberg/ ehelichen Hausfrauen/ Welche am 17. Monatstag May/ des 1659. Jahrs ... eingeschlaffen/ und hernach den 23. ejusdem uff S. Rochus Kirchhof solenniter ... bestattet worden

U (24)... 
bet ihr erste und letzte Arbeit seyn lassen. In ihrem 
Hauͤs halten hat sie niemals gefeyret / und ist ihre mei⸗ 
ste Sorg gewesen / wie es alles recht und ordenlich be⸗ 
stellet seyn moͤchte: Hingegen der groͤste Verdruß / weñ 
sie es offt (wie denn die allgemeine Klag gehet) nicht 
dahin bringen koͤnnen. Dahero sie bißweilen / aus 
RRenschlicher Schwachheit / ihre Affecten spuͤren / und 
sich den HausZorn uͤbergehen lassen: Welches sie aber 
wider hertzlich bereuet / und GOtt und Menschen umb 
Verzeihung gebetten. In Worten und Wercken war 
sie zuͤchtig und schamhafftig / das niemand iemals ein 
unschambares Wort von ihr gehoͤret: Ja wañ sie von 
andern dergleichen hoͤren muͤssen / ist es mit grossem 
Unwillen geschehen / und davongangen. 
Vieles ausspazierens dutse sich nicht geachtet / 
sondern ist gern zu Haus geblieben / wo sie nicht / Ehr 
und Freundschafft halben / uff Hochzeiten und Kinds⸗ 
tauffen dienen muͤssen. Gegen dem Nechsten ist sie 
diensthafft gewesen / wo man ihre huͤlffliche Hand be⸗ 
gehret / nach eusserstem Vermoͤgen. Den Hausarmen 
Leuten hat sie von dem Ihrigen gern mitgetheilet: Wie 
sie denn auch gewisse Personen gehabt / die alle Quar⸗ 
tal ihrer milden Hand genossen. 
Doch ist auch das liebe Haus Creutz bey ihr nicht 
ausgeblieben / sondern allerley Ungluͤcksfaͤlle und 
Schrecken / wie guten theils bekannt / smo ihr zu Han⸗ 
den gestossen: Sonderlich aber / daß vor einem Jahr / 
am heiligen Pfingsttag / ihr liebes und holdseliges 
Soͤhn⸗
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.