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stellt, außer denen, von dem genannten Hause der Eseler
finden sich in dieser Würde mehrere aus dem Gecschlechte
der Groß, Pfinzing, Stromer und Geuder; während des
Aufruhrs begleitete dieses Amt der Ritter Heinrich von Perg.
Als im Jahre 1571 der Schultheis Joachim von Westhaͤu—
sen gestorben war, beschloß der Rath keinen Auswärtigen
mehr als Schultheis anzustellen ; das Amt desselben wurde
mehrere Jahre durch einen aus dem Rathe verwest, und end—
lich, im Jahre 1617, traf man die Einrichtung, daß immer
der vorderste Losunger den Titel und Namen eines Reichs⸗
schultheisen führen sollte, so ist es geblieben, bis Nürnberg
im Jahre 1806 aufgehört hatte, eine freie Reichsstadt
zu sein.
Nachdem nun der Aufruhr gestillt, die Schuldigen bestraft
und die Ordnung wieder hergestellt war, sollten auch die
treugebliebenen Gewerke ihre Belohnung erhalten. Diese
aber wollten aus dem allgemeinen Schaden nicht allein
Nutzen ziehn, und nahmen keinen andern Lohn, als die Er—
laubniß, alljährlich an Fastnacht zum Gedächtniß ihrer Treue
einen öffentlichen Tanz halten zu dürfen; dies wurde ihnen
gewährt, während den andern Gewerken die früheren Frei—
heiten sämmtlich entzogen worden waren. Auch durften sie
sich an den beiden Tagen, dem Fastnachts-Dinstag und dem
ischermittwoch in Sammt und Seide kleiden. Im Jahr
1351 tanzten sie zum ersten Mal; die Umgebung aber zeigte
sich immer noch schwierig und störte zuweilen die Lustbarkeit;
daher nahmen sie Begleiter mit sich, welche das Volk abhal—
ten sollten; diese aber schlugen die Zuschauer so derb auf
die Köpfe, daß sich der Rath veranlaßt sah, um fernere
Reibungen zu verhüten, denselben Waffen und Gewehr zu
verbieten; sie durften nur Büsche von Eichenlaub tragen.
Diese Begleitung aber, welche vermummt den Tanzenden
vorauszog, wurde diesen in der Folge etwas zu kostspielig,
und es erboten sich daher einige Bürger, sich auf eigne Kosten
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