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Das in dieser Verordnung erwähnte Frauenhaus befand
sich im sogenannten Mauckenthal, dem jetzigen Frauengäß—
chen; schon zu Anfang des XV. Jahrhunderts wird dasselbe
Ewähnt, dem Kürschnergesellen Paul Meichsner wird die
— Stadt ein Jahr lang auf 5 Meil wegs verboten, weil er am
Ac--A--Allerheiligen Abend ins Frauenhaus gegangen ( 1403); eben
αα so wurde einem Juden Mardocheus die Stadt auf ewig
2 75 verboten, weil er in das gemeine Frauenhaus gegangen.
1406.)
*Diese privilegirten Dirnen wurden in ihren eigenthüm—
lichen Rechten gewissermaßen beschützt, doch sind dieselben in
spätern Zeiten immer mehr beschränkt worden. Wir finden,
daß einem auf zwei Jahre lang die Stadt verboten wurde,
weil er im Frauenhause der Dirne den Lohn verweichert,
und sie und die Meisterin geschlagen. Auch Gewerbsbeein—
trächtigungen duldeten sie nicht, so zerstörten im Jahr 1505
Caͤcht gemeine Weiber aus dem Frauenhause ein Hurennest
unter der Vesten, welches einer Namens Kolb hielt, da sie
dann Thüren, Fenster und Oefen zerbrochen und das Haus
plünderten. Hingegen wurde ihnen im Jahre 1496 verbo—
ten, daß sie nicht mehr zu einem Tanze auf dem Rathhause
oder bei dem Derrer *) kommen sollten. Später wurde
wieder erlaubt, und zwar, wie es heißt, quf wichtige Vor—
bitte, daß nur drei kommen, und sich zwischen die beiden
Saalthüren setzen durften. Ein Rathsverlaß von 1508 be—
fiehlt dem Frauenwirth, seine Töchter nicht so pfleglich in
ihren Hurenkleidern alle Gassen ausspielen zu lassen, sondern
sie so viel möglich zu Haus zu behalten, sie wollten denn
in ihren Mänteln und Stauchen oder Schleiern die Kirchen
oder ander Orte besuchen. Aehnlich am 7. April 1546: Dem
») Ein grostes Haus an der Dörrers- oder Saubrücke, in welchem,
weil es viel Raum geboten, Patrizier-Hochzeiten und Tänze gehalten
worden sind. Es bildet jetzt sammt den Lokalitäten des ebemaligen
Gasthauses zum Bitterbolz das Gasthaus zum bayrischen Hof.
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