tze Zeit ihres Lebens/ beflissen / gehalten und
auferzogen.
Wie aber Gott der Allmaͤchtige Dieseini⸗
gen gemeiniglich/ mit Creutz und Widerwer⸗
tigkeit / heimzusuchen pfleget/ als hat Sie / im
neundten Jahr ihres Alters / Ihren hochgelieb⸗
ten Herrn Vattern / als obhochbemelten Herrn /
Herrn Wolff Wilhelm/ Herrn von und
zu Volckers dorff et. Landshaubtmann in Oe⸗
sterreich ob der Ennß / alzufru verlohren / als
welcher den 12 Decembris / laͤngstabgewiche⸗
nen 1616 Jahrs / auf seinem Schloß Weissen⸗
burg / in dem HErrn seeliglich entschiaffen.
Nachdeme Sie das einundzwainzigste
Jahr ihres Alters erreichet / hat Sie sich/mit
Raht Ihrer hochgeehrten Frau Mutter / und
der naͤchsten Befreundten / mit dem Hochtund
olgebohrnen Herrn / Herrn Ott Adam /
Herrn von und zu Thraun / auf Aggstein und
Wilherg / in ein Eheliches Geluͤbd / und Ber⸗
buͤndnus eingelassen / auch darauf Ihren Hoch⸗
zeitlichen Ehrentag / den Septembris Anno
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