Inhaltsverzeichnis: 1571-1618 (1633) (2. Band)

444. — 
dann des gebettenen postbriefs noch kein resolution ervehrt, soll 
man beruhen lassen und fernern ervahrs erwarten, ihme aber 
noch heutt beim Breßlauer potten zuschreiben, Meine Herren sein 
willig, den keyß. ornat auch rückwerts contrafeten zu lassen und 
ihrer Maj. mit dem furderlichsten zuzuschicken; und weiln Meine 
Herren mutmassen, das herren graven von Mansfelt und herren 
von Trautmansdorff begern, alhie 224 helleparten- und [16 a] 
partisanen-eisen machen unnd etzen zu lassen, wie das mitüber- 
schickte messer ausweiset, sey allein ihr angeschick [so], zumahl 
dieweil des uncostens, der sich über die 1000 f. erstrecken dürffte, 
kain meldung geschicht, soll er sich bevleissen, solch begern mit 
besster bescheidenheit abzuleinen, anzeigendt, wie dergleichen 
arbeitt dieser zeitt alhie wenig gemacht werde, sonder kommen 
alle von Cöln und Niderlanden herauff, an welchen orthen 
sie viel bessere gelegenheit alß hie haben können. Was er auch 
des künfftigen reichstags halben noch ferner erkundigen werde, 
solches unverzugenlich Meine Herren zu berichten. 
2512. [1612, VII, 26 a] 9. Oktober 1612: 
Caspar Heller von Fambach bey Schmalcalden, 
klingenschmid, und Heinrich Geir von Leipzig, gold- 
schmid, soll man beeden auff bewerung der maisterstück das 
bürgerrecht zusagen. 
2513. [1612, VII, 44 a] 17. Oktober 1612: 
Hansen Petzolt, goldschmid, soll man zulassen, mitt 
seiner vertraueten Barbara Berwartin, deß Purmaisters zu Wilds- 
berg tochter, zu Weissenburg hochzeit zu halten, wie er zwar 
Ohn erlangte erlaubnus wol thun dürffen. 
2514. ... Aber Jacob Ernst von Windßheimb, bild- 
hauer, das bürgerrecht noch zur zeit abschlagen, doch auff 3 jar 
die inwonung zusagen und im seine presentirte bilder wider geben. 
2515. [1612, VII, 47 a| 19. Oktober 1612: 
Zu verhörung N. Maders, goldschmids, auff Jörgen 
Noppen, castners zu Daxbach, schreiben ist an statt herren 
Hanß Jacob Muffels beschiden E. C. Holtzschuer. 
2516. [1612, VII, 51 a] 20. Oktober 1612: 
Dieweil Jacob Ernst von Windßheimb, alß im seine 
bilder wider zugestellet worden, sich beclagt hatt, das er sich 
alhie verzehrt hab, soll man im ein halb dutzet gulden verehren.
	        
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