Volltext: Geschichte der Reichsstadt Nürnberg

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ihre Prediger hätten sie gleichfalls auf das genannte Edikt 
hingewiesen, und diese hingen weder der lutherischen noch 
eines andern Menschen Lehre an, sondern predigten das 
Evangelium nach Auslegung der Schriften, welche von der 
christlichen Kirche approbirt seien, was ihnen viele tausend 
Menschen bezeugen könnten; auch wären sie angewiesen, sich 
jeder Schmähung gegen Hoch- und Niedergestellte, so wie 
alles dessen, was zur Uneinigkeit führen könne, zu enthalten; 
diesen Anweisungen wären sie bisher treulich nachgekommen, 
und es würde unverantwortlich, und gemeiner Stadt schädlich 
sein, wenn dieselben, ehe sie eines andern überwiesen worden, 
irgendwie mit Strafe belegt werden sollten. Ferner verbiete 
das Wormser Edikt keineswegs entsprungene Mönche in der 
Stadt zu dulden, zur, Verhütung aller Unannehmlichkeiten 
aber, habe man viele derselben dennoch ausgewiesen. 
Schließlich erbot sich der Rath alle unchristlichen Neuerungen 
und Handlungen, welche zur Verletzung des schristlichen 
Glaubens, oder der Ehre Gottes und seines Wortes gereichen 
sollten, niemals zu gestatten, und bat zugleich: im Fall ein 
andres an Ihro fürstl. Durchlaucht gelangen sollte, demselben 
keinen Glauben beizumessen. 
Wie aber der Rath dies verstanden wissen wollte, zeigte 
er unter andern dadurch, daß er einem Barfüßer Mönch die 
Kanzel verbieten ließ, weil er gepredigt hatte, Christus hätte 
allein für die Erbsünde genug gethan, die wirklichen Sünden 
aber müsse ein jeder Mensch mit Buße und guten Werken 
ablegen, eben so habe Christus selbst die Beichte eingesetzt. 
Auch wurde verordnet, daß am Froͤhnleichnamstag alles 
äußerliche Gepräng zu unterbleiben habe ; die Feste der beiden 
Heiligen Sebaldus und Deocarus wurden zwar noch in der 
Kirche gefeiert, aber ihre Särge nicht mehr, wie sonst ge— 
bräuchlich war, herumgetragen. 
In jenem angeführten kaiserlichen Mandate aber war 
die genaue Durchführung des Wormser Edikts auf das ernst— 
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