Volltext: Geschichte der Reichsstadt Nürnberg

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vorgeführt worden, seit Göthe in seinem Götz von Berlichin— 
gen hiemit den Anfang gemacht hat, und es ist immer am 
Platze, die irrigen Ansichten über diesen Gegenstand, wo es 
nur thunlich ist, möglichst zu berichtigen. Düstre Wälder, 
schauerliche Schluchten, unterirdische Gewölbe, geheimnißvolle 
Ladungen in gewitterschweren Nächten, verhüllte Richter und 
verbundne Augen, das waren die Ingredienzien zu dem Zau— 
bertranke, in dem sich die Phantasie des Lesers berauschte. 
Von all diesen Dingen aber findet sich in der Wirklichkeit 
keine Spur. 
Die oberste Gerichtsbarkeit lag in den frühesten Zeiten 
einzig und allein in den Händen des Königs, und dieser 
ließ sie durch eigends bestellte Richter (Grafen) in seinem 
Namen verwalten und ausüben; wahrscheinlich sind die 
ersten Burggrafen Nürnbergs ähnliche königliche Beamte ge— 
wesen. Ueber diese Gerichtsbezirke, zuerst Reichsvogteien, 
später Landgerichte genannt, konnte nun ein Richter bestellt 
sein, der selbst keinen Landesbesitz hatte, und es mußte dem 
eigentlichen Landesherrn äusserst unbequem erscheinen, in seinem 
Territorium einen andern als Richter neben sich dulden zu 
müssen. So war es ja ein Hauptpunkt in den Streitig— 
keiten der Stadt Nürnberg mit dem Markgrafen Albrecht 
gewesen, daß dieser behauptete, die Nürnberger hätten nur 
innerhalb ihrer Stadtmauer zu richten, das Landgericht, 
auch in den von der Stadt seinen Vorfahren abgekauften 
Gebietstheilen, stünde ihm allein zu. Die Landesfürsten 
waren daher eifrigst bemüht, diese Landgerichte in ihre Hände 
zu bringen, und es mußte hiedurch, als es gelungen war, 
in natürlicher Folge die Unabhängigkeit derselben von dem 
Reichsoberhaupte immer stärker hervortreten. Nur in der 
Provinz Westphalen hatten sich, durch besondere Umstände 
begünstigt, die alten Einrichtungen noch erhalten, dort wur— 
den die Richterstühle in der Art besetzt, daß der Landesherr, 
der Erzbischof von Köln, dem als geistlicher Fürst der Blut—
	        
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