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worden, Freundschaft, sich deßwegen oder andrer
entwendter Haab halben der Stadt Nürnberg oder
Georg Hallern Fehd und Feindschafsz zuschreiben
würden, so sollen sie derselben als Feind sein, als die
Bürger des Raths zu Nürnberg, und nach ihnen
trachten, und dazu getreulich beholfen sein, sie wür—
den gleich von den Bürgern zu Nürnberg ermahnt,
oder würden das selbst sonst gewahr, so lang bis die
Fehd gänzlich ausgesöhnt und hingelegt.
Sollen sie Fritz von Streitberg nachtrachten, und
dazu behülflich sein, als lang bis er Georg Haller
Abtrag thut, und sich an freundlichen Rechten genü—
gen läßt vor dem Stadtgericht zu Nürnberg.
Sollen alle ihre Schlösser und Vesten auch ihrer Diener
der Stadt offene Häuser sein, so oft sie des begehre.
Diese Punkte sind in eine Verschreibung gebracht,
und mit beider Bischöfe Lamprechts zu Bamberg, und
Gebhards zu Würzburg, auch aller und jeder der Ge—
fangnen und ihrer Freunde, die neben ihnen geschworen,
Siegeln bekräftigt worden.
Die Uebrigen so bei dieser That gewesen und ent—
ronnen, haben zum Theil hernach Mittel gesucht, daß
sie auch bei dem Rath zu Nürnberg ausgesöhnt worden.
Trotz alledem war gegen das Ende des Jahrhunderts die
Plackerei ärger als j.. Aus dem Jahre 1397 findet sich:
Es sind aber die maßen sehr beschwerliche Läuften
gewest, wegen der Plackerei und Straßenräuberei, der der
Adel während des Städtekriegs gewohnt, und davon
nicht ablassen wollen. Herrmann und Eber von Berg,
Heinrich und Hans von Absberg, Dietrich von Wiesen—
thau und Eberhard von Egloffstein, so König Wenzels
Feind gewest, haben von solcher Feindschaft wegen dem
Rath zu Nürnberg abgesagt, wie auch Heinrich von Wil—
denstein, und seine Helfer, benanntlich Endres Schwarzen—
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