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Unduldsamkeit mit einander wetteifernden christlichen Glaubensparteien
hervorgehen. Erst mußte durch einen dreißigjährigen Krieg in einem
Ozean von Blut und Jammer ein Teil des unseligen Haders unter—
gehen, bevor die Stimme unbefangener Geister, welche die Lehre gegen—
eitiger Duldung zu verkünden wagten, sich vernehmbar machen konnte.
Während dieses unseligen dreißigjährigen Kriegs sahen sich die
Juden in dem offenen Markte Fürth den ärgsten Mißhandlungen
durch das Kriegsvolk beider Parteien ausgesetzt. Um diesen fort—
währenden Bedrängungen zu entgehen, wandten sie sich an den Rat
yon Nürnberg mit der Bitte, ihnen den Aufenthalt in Gostenhof zu
gestatten und boten für diese Erlaubnis die ansehnliche Summe von
20000 fl. Der Rat wies jedoch trotz der verlockenden Geldsumme
das Gesuch ab und beharrte auf seiner Ablehnung auch wiederholten
Besuchen gegenüber. Im Jahre 1641 brachten sie dann das Gesuch
ein, daß sie wenigstens der Hauskomthur des Deutschherrnordens auf
der dem Orden gehörigen „Bleiche“ nächst der Stadt (jetzt Rosenau)
in Schutz nehmen dürfe. Sie wurden jedoch auch damit abgewiesen
und zwar mit dem schnöden Bemerken, daß sie sich ebenso gut in
der Zeiten Ungemach schicken müßten wie die Stadt und ihre Bürger.
Es dauerte fast zwei Jahrhunderte seit der zweiten Vertreibung
der Juden aus Nürnberg, bis wenigstens ein kleiner Anfang gemacht
vurde, ihnen den Zugang in Nürnberg wieder zu eröffnen. Am
17. Juni 1693 erschien ein Mandat des Rats von Nürnberg in
Sachen der Judenschaft, in welchem Folgendes angeordnet wird:
Sofern die Juden Unumgängliches im Gebiet oder in der Stadt
Nürnberg zu schaffen haben, sollen sie solches bei der Amtsherrschaft
auf dem Lande oder beim äußersten Wachposten in der Stadt anzeigen,
woselbst ihnen ein Musketier zur Begleitung auf die Wache zugeteilt
wird. Nach Abmachung angezeigter Geschäfte mußten sie das Gebiet
wieder verlassen. — Übrigens waren die Hudeleien, welche sich die
Juden gefallen lassen mußten, wenn sie in Nürnberg verkehren wollten,
noch das ganze 18. Jahrhundert hindurch arg genug. Der Einlaß
in die Stadt war ihnen nur bei zwei Thoren, beim Spittler- und
beim Thiergärtnerthor gestattet. Hier hatten sie eine Gebühr von
45 kr. für den Eintritt und 15 kr. für die ihnen gewidmete Be—
gleitung zu entrichten. Für diese Begleitung waren vier alte Weiber
aufgestellt, welche die Gäste auf Schritt und Tritt begleiteten und
sie nicht eher verließen, als bis sie den Staub der ungastlichen Stadt
wieder von den Füßen schüttelten. An Sonn- und Feiertagen, wie
in der Charwoche blieb Nürnberg den Juden unbedingt verschlossen.
Auf dem öffentlichen Markte durften sie sich niemals sehen lassen;
Benützung eines Gewölbes oder Comptoirs zu Geschäften war ihnen