Volltext: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

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1493 wird befchloffen, „das gefeß der werkleut, das den nymant zu 
effen ober trinfen geben {ol bleiben ze laffen und das uf fontag Ichirft 
(nächften fonntag) vor dem rathaus vernemen und berufen.“ Kr. 2. Rats: 
prot. tom. 1498, Geit 7, f. 4a. In einem Natsmandat vom Oktober 
1597, das Lohn und Arbeitszeit der Steinmegen, Zimmerleute, Dach» 
defer, Tüncher und Klaiber feijtfeßt, heißt es: „es foll auch über die 
hierbei gefeßte fommer und winter taglohn Fein hauherr feinem feiner 
werfleuten, e$& feyen meifter, gefellen, [ehrinechte oder handlanger, 
ein wetter8 und mehrerS nicht hinüber geben, fchenken oder verehren, 
28 fei gleich ein bad oder trinkgelt, unter mas erdichtem fchein oder 
namen folche8 gefchehen Könt oder möcht. Ddeßgleichen fol jeßt ge- 
melditer mwerkleut keiner von Feinem bauherrn mehr taglohns fordern 
oder nemen fondern fich ein jeder an feinem geordneten jaß ge: 
nügen laffen bei einer ausdrüclichen traf.“ St.-A. Nandatfammlung, 
fasc. 1590—1599. Der Taglohn belief fihH für den Meifter auf 84, 
den Gefellen auf 60, den Mörtelrührer auf 46, den gemeinen Hand= 
langer auf 42 Pfennig im Sommer, im Winter auf 71, bez. 55, 42, 
38 Pfennig. Am 14. Mai 1658 erläßt der Rat ein ausführliches 
Mandat mit neuen Lohnfejtjekungen, obwohl, wie er ausführt, Die 
Lebensmittelpreife niedrig wären und „dahero wol urfad zu nehmen, 
die vorhin gefebte tagelöhne eher zu verringern, als zu erhöhen und 
zu erfteigern.“ Der Taglohn foll im Sommer 30, bez. 24, 21, 18 fr. 
im Winter 24, bez. 20, 18, 15 fr. betragen. Der Nominallohn ift zwar 
geftiegen, thatfächlich aber vermochte 1658 der Bauarbeiter für feinen Lohn 
nicht mehr Bedürfniffe zu deden als 1597. Im leßtgenannten Yahre Koftete 
in Nürnberg 1 Simra (= 16 Nürnberger Megen) Korn 41/2 fl., 1 Pfund 
Sleifch 10 Pfennig. Val. Yornal für die 1597 jar rechnung; Akten 
des heil. Geiftfpitals, St. In 1653, defjen befonders niedrige 
Lebensmittelpreije der Rat ausdrücklich Hervorhebt, foftet ein Simıa 
Korn 6 fl., 1 Pfund Schweinefleifch 41/2 bis 5 fr., das Pfund Rind- 
oder Kalbfleijch rund 41/2 Ir. Die Sleifchpreife find unftreitig höher; 
den Wert eineS Simra Korn freilich verdiente der GSefelle im Sommer 
1597 in 18, dagegen 1553 in 161/4 Arbeitstagen. Val. Rehnung mein 
Chriftoff Derrers über alles einnehmen und außgeben megen des jiechen 
tobel8 bey St. Peter und Pauli vom erften may 1652 a. 1652 biß erften 
may 1653. Nr. 17, St.-A. — Die Arbeitszeit blieb diefelbe. 1597 ward 
verordnet: „und nemlidh fo follen fie durchs ganze jar alle tag zu früe 
mann e8 den garauß fchlegt, an die arbeit gehen. jo dann der tag 
VII und IX {tund lana ift, follen fie zur fuppen abgehen, manns auf
	        
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