Gemeindevertretung und ⸗»Verwaltung.
auf das Personal des Statistischen Amtes zurück und umgekehrt stehen die Arbeitskräfte des
Hachrichtenamtes bei ruhigerem Geschäftsgange für die Zwecke des Statistischen Amtes zur
Verfügung.
Der J. Band der Sammlung der Nürnberger ortspolizeilichen Vorschriften
und örtlichen Satzungen ist im September 1925 erschienen. Die rege Werbetätigkeit des
Kachrichtenamtes hat es ermöglicht, einen nicht unbeträchtlichen Teil der Druckkosten durch
den Verkauf des Werkes hereinzubringen.
Amtsblatt. Das amtliche städtische Verkündungsorgan erhält sich nach wie vor aus
sich selbst. Die weitere Zunahme der Zahl der Bezieher des Amtsblattes hat es trotz der
wiederholten Erhöhung der Druckkosten möglich gemacht, den bisherigen Bezugspreis von
monatlich 40 Pfg. beizubehalten. Das Bezugsgeld wird jetzt aus Gründen der Geschäfts⸗
oereinfachung vierteljährlich (statt bisher monatlich) eingehoben. Die Umstellung des Amts⸗
blattes auf das Din-Format ist der technischen und finanziellen Nachteile wegen unterblieben.
Pressedienst. Den Empfängern des Nachrichtenbogens wurden, abgesehen von den
gedruckten oder sonstwie mechanisch vervielfältigten Beilagen, rund 100 Meldungen übermittelt.
Inseraten- und Plakatierungswesen. Durch die Unterdrückung entbehrlicher
Inserate wurden weiterhin Einsparungen erzielt, die von nun an in jedem Jahre fortlaufend
wviederkehren.
g) Steuer-und Umlagenwesen.
Allgemeines. Im Berichtssahr hat auf Anordnung des Reichsfinanzministers am
O. Oktober 1925 eine Personenstandsaufnahme sowie eine Aufnahme der Gewerbe—
etriebe stattgefunden. Durch die Personenstanosaufnahme sollten für die Reichseinkommen⸗
teuerveranlagung 1925 sämtliche Haushaltungsvorstände und deren Angehörige ermittelt,
erner sollten durch Einforderung von Betriebsblättern alle staatlichen, städtischen und privaten
Betriebe festgestellt werden. Zu diesem Zweck wurden durch 95 städtische Beamte und 119
erwerbslose Kaufleute an die Haushaltungsvorstände Haushaltungslisten, an die Hausbesitzer
Zauslisten und an alle Inhaber öffentlicher oder privater Betriebsstätten Betriebsblätter
berteilt. Ab 10. Oktober wurden sämtliche Listen von den stäotischen Beauftragten von Haus
zu Haus wieder eingesammelt. Das gesamte eingelieferte Material ist einer Prüfung unter—
zogen und, wo erforderlich, ergänzt worden. Auf Grund der geprüften und ergänzten Listen
wurden die Urlisten für die Einkommensteuerveranlagung 1925 für die Finanzämter Nürnberg
II und III angefertigt und die Steuerkarten für 1926 für sämtliche am 10. Oktober 1925 in
Aürnberg wohnhaft gewesenen Arbeitnehmer — einschließlich Pensionisten — ausgefertigt. Die
Zahl der Einträge in die Urlisten belief sich auf 236437 und die Zahl der ausgefertigten Steuer⸗
tarten auf 188546. Diese Arbeiten wurden nur durch erwerbslose Kaufleute ausgeführt.
Gemeindesteuern. Im Berichtsjahre wurden vom Steueramt nachbezeichnete
Steuern und Abgaben erhoben: Vergnügungssteuer, Getränkesteuer, Pflasterzoll, Hundeab⸗
gabe, Wertzuwachssteuer, Grundwertabgabe, Warenhaus⸗ und Filialsteuer. Mit Beginn des
Berichtsjahres gelangten nicht mehr zur Erhebung: die Beherbergungssteuer und die
Personenaufzugssteuer; im Laufe des Berichtsjahres, und zwar mit Wirkung vom 1. Juli 1925,
wurde der Pflasterzoll abgeschafft. Infolgedessen wurden ab J. Juli 1925 auch sämtliche
Gefällstellen aufgehoben.
Nach dem Finanzausgleichsgesetz unterliegen seit 1. Oktober 1925 Mineralwässer und
künstlich bereitete Getränke nicht mehr der Getränkesteuer. Eine Änderung der Getränke—
steuerordnung war daher veranlaßt. Ferner hatte die vom Staatsministerium unterm
6. Februar 1926 erlassene Mustersatzung für die Erhebung der Zuwachssteuer durch die Ge—
meinden eine ünderung der Zuwachssteuerordnung zur Folge. Eine neue Zuwachs⸗
steuerordnung nebst den ortspolizeilichen Vorschriften zum Vollzuge der Steuerordnung über