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Erster Abschnitt. Die finanziellen Ergebnisse von 1431 bis 1440. 701
wir auf Grund der oben!) berechneten Durchschnitts- und Verhältnisziffern
von der Zweckbestimmung der 1431 bis 1440 verausgabten öffentlichen
Gelder folgendes Bild:
Es entfallen vom Hundert der durchschnittlichen Gesamtausgabe auf
die Ausgaben für
I. Allgemeine Verwaltung . . .. A
[L. Sicherung der städtischen Interessen gegen Beeinträchtigung
durch auswärtige Mächte .
III. Rechtspflege . . . ..
LV. Polizei und Wohlfahrtspflege
V. Bauwesen . . . ..
VI. Verzinsung der öffentlichen Schuld
VII. Erwerb von Besitz- und Hoheitsrechten
VIII. Unbestimmte Zwecke .
29,25%
0,81%
0,88%
17,96%
35,13%
7,77%
0,08%
Summa 100,00%,
Von diesen acht Gruppen können wir die letzte als unerheblich aus-
schalten. Was die übrigen sieben anbetrifft, so dient Gruppe V, der Auf-
wand für das Bauwesen, fast ausschliefslich der Stadtbefestigung, also recht
eigentlich der Sicherung der städtischen Interessen gegen Beeinträchtigung
von aufsen. Die Ausgaben für Erwerb von Besitz- und Hoheitsrechten
bezwecken,. wie sich bei näherem Zusehen unschwer erkennen läfst, in der
Hauptsache die Abschliefsung der territorialen Interessensphäre der Stadt
und die Verbesserung ihrer auswärtigen Beziehungen; sie fallen also unter
den gleichen Begriff. Und mit den Ausgaben für die Verzinsung der
öffentlichen Schuld steht es auch nicht viel anders; denn es ist leicht
nachzuweisen und wird sich aus unseren späteren Ausführungen noch des
weiteren ergeben, dafs die städtischen Anleihen ausschliefslich in der Ab-
sicht aufgenommen sind, Geld für den auswärtigen Dienst, für Bauten
oder für den Erwerb von Besitz- und Hoheitsrechten zu beschaffen. Wir
können also die in V, VI und VII gesondert aufgeführten Ausgaben mit
Gruppe II unter dem Zweckbegriff „Sicherung der Stadt gegen Ver-
gewaltigung ihrer Interessen durch auswärtige Mächte“ zusammenfassen,
sodaßfs auf diesen einen Zweck 90,71% der gesamten jährlichen Durch-
schnittsausgabe entfallen. Aus dieser einen Ziffer ergiebt sich schon zur
Genüge die hervorragende Bedeutung, welche dem Bedürfnis äufserer
Sicherheit im Rahmen des Gesamthaushaltes der Stadt zukommt. Und
doch ist sie in ihr noch nicht erschöpft; denn es liegt auf der Hand, dafs,
wo mehr als neunzig Prozent aller besonderen Verwaltungsausgaben
1) Vergl. Seite 698