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verlangte neben einigen anderen schweren Bedingungen die
aller Ortschaften, Schlösser und Güter der eeee Atennn
Zebürg sowie deren Güter und Zinsleute in acht markgräflichen
Amtern.
Der Rat fand auch diese Forderungen so ausschweifend, daß er
ie ohne weiteres zurückwies; an Geld bot er 8600 fl., dagegen
erweigerte er unbedingt jede Abtretung von Gütern und Besitzungen.
Zo kehrten nach zweitägigen Verhandlungen die Vermittler erfolglos
ins Lager des Markgrafen zurück und dieser ließ die Beschießung
ofort aufs neue beginnen. Voll Ingrimm über den Widerstand
drohte er, wenn es nicht bald zum Abschluß komme, die Stadt zu
türmen und ließ eingefangene nürnbergische Bauern nächst der Stadt
S„chanzen aufwerfen, sodaß die Nürnberger, wenn sie das Werk hindern
vollten, gezwungen waren, auf die eigenen Leute zu schießen. Noch
edenklicher wurde die Lage der Belagerten durch den Zuwachs von
Ztreitkräften, den der Markgraf durch den Grafen von Oldenburg
und den Hauptmann Jobst von Dalbeck erhielt, als dieselben, nachdem
sie auf ihrem Zuge bei Frankfurt einen kaiserlichen Heerhaufen in
die Flucht geschlagen, am 13. Juni mit 9000 Mann Fußvolk und
300 Reitern im markgräflichen Lager einrückten. Zudem befand sich
unter den Leuten des Oldenburgers einer der berühmtesten Büchsen—
meister seiner Zeit, der Basler Leonhard Thurneyssen.
Alles dies wirkte zusammen, um Rat und Buürgerschaft den
mablässigen Ausgleichsbemühungen der Friedensmakler zugänglicher
zu machen, sodaß selbst so harte und demütigende Bedingungen,
wie sie der endlich am 19. Juni zum Abschluß gebrachte Friedens—
vertrag enthielt, hingenommen wurden. Diese Bedingungen lauteten:
1) Die Stadt Nürnberg tritt, wie Augsburg, der Vereinigung der
Fürsten bei. 2) Sie verlangt niemals Schadenersatz weder vom Mark—
zrafen Albrecht, noch von dessen Vetter Georg Friedrich in Ansbach.
3) Hinsichtlich der Streitigkeiten zwischen dem Haus Brandenburg
und der Stadt Nürnberg bleibt es dabei, daß die Sache dem Rechts—
veg entnommen und dem oben erwähnten Schiedsgericht unterstellt
vird. 4) Der Rat zahlt dem Markgrafen 200000 fl. Kriegskosten,
davon 150000 fl. sofort, den Rest in einem Monat und übergibt
dem Markgrafen 6 Stück schweres Geschütz und 400 Zentner Pulver.
5) Der Markgraf dagegen überläßt dem Rat und den Bürgern von
Nürnberg alle von ihm eingenommenen Dörfer, Schlösser u. s. w.
Die empfangene Brandschatzung verbleibt aber dem Markgrafen und
die daran noch rückständigen 198883 fl. hat der Rat zu zahlen.
6) Alle beiderseitigen Gefangenen werden mit einer leidlichen Schatz-
ung freigegeben.
Rösel, Alt-Nürnberq.
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