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aus einem Briefe des Rats an Christoph Kreß vom 13. April, in
welchem über den zunehmenden meuterischen Geist der Bürgerschaft
und über die heimlichen Praktiken und Briefe, womit die aufständischen
Bauern in der Gemeinde Aufruhr und Meuterei zu stiften suchen,
lebhaft geklagt wird. Ein gleichzeitiger Nürnberger Chronist, den
Waldau in seinen Beiträgen zur Geschichte Nürnbergs anführt, be—
zeichnet außer den vielen „Steuern, Gült und Zehenten“, welche die
Bauern geben müssen, als Ursache der Unzufriedenheit den Umstand,
daß man zwar den Kirchen alle kostbaren Geräte genommen, silberne
und goldene Kelche mit messingenen vertauscht und Mönche und
Nonnen zur äußersten Notdurft „abgespannt“ habe, daß aber trotzdem
„ein größerer Mangel an Geld sei, als je gewesen ist“ und schließt
mit den Worten: „O allmächtiger Gott, siehe doch diese arme Leut
und schwere Last an und schicke ihnen auch einen Mosen, der sie von
solchem Pharao erlöse, aus dem schweren Egypten führe und frei
nache, wie du den Kindern Israel gethan hast“.
Der Rat sah ein, daß er sich zu ausgiebigeren Zugeständnissen
entschließen müsse. So hob er denn am 28. Mai „aus christlichen
zuten Ursachen und zur Erhaltung des Friedens und der Eintracht“
im ganzen Nürnberger Gebiet den sogenannten lebendigen Zehenten
von Tieren, sowie den kleinen oder toten von Erbsen, Heidel, Hirse,
Heu, Hopfen, Kraut, Rüben, Hanf, Flachs und aller anderen Schmal⸗
saat auf, während der sogenannte große oder harte Zehenten auf
Korn, Dinkel, Weizen, Gerste bestehen blieb. Den Bürgern der Stadt
wurde die Ablösbarkeit der Erbzinse verstattet und ferner bewilligt,
daß das Ungeld fortan zur einen Hälfte in Gold, zur anderen in
guter Münze entrichtet werden dürfe. Außerdem wurde das Markt—⸗
zeld beschränkt und den Geistlichen verboten, für Reichung der Sakra⸗
mente, für Beichthören, Kindtaufen u. s. w. Geld oder Geschenke
anzunehmen. Der Rat versprach überdies seiner armen Bürgerschaft
wiederholt, in der Zeit der Not Getreide zu einem niederen Preise
zu erlassen und unterließ nicht, seine „väterliche Fürsorge“ bei jeder
Gelegenheit ins gehörige Licht zu setzen. Durch die „schweren sorg⸗
lichen leufden“ sah sich jedoch der Rat doch gezwungen, ein außer⸗
ordentliches Ungeld zu erheben, von welchem nur Bürger mit einem
Vermögen unter 100 fl. befreit waren.
Die aufgeführten Erleichterungen verfehlten wenigstens in der
Stadt ihren Zweck nicht; die Stimmung wurde allgemach etwas
ruhiger. Weniger war dies auf dem Lande der Fall; hier hätte
man sich am liebsten aller Abgaben samt und sonders entschlagen.
Besonders lebhaft wurde, und zwar mit Grund, über den Wildschaden
geklagt, zumal dort, wo nürnbergisches Gebiet mit markgräflichem