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der Absbergischen Bundesgenossen geführt. Vor dem Angriff über—
zrachten den Inhabern Trompeter neben dem Absagebrief des Bundes
ie Aufforderung zur Übergabe. Nach der Zerstörung des Schlosses
vurden jedesmal auch die dazugehörigen Guͤter und Unterthanen zu
zundeshanden genommen. Der Zerstbrung fielen anheim: Fellberg
ei Hall, das Rosenbergische Borxberg, Wachbach, Aschhausen, Ball—
ach, Reußenberg, Waldmannshofen und Gnitha. Dann gings hinauf
us fränkische Oberland nach Streitberg; das aufseßische Truppach
ourde verbrannt, der Giechische Krügelstein von den Nürnbergern in
,ie Luft gesprengt, ebenso wurden Alt- und Neu-Guttenberg, sowie
ie Schlösser der Sparnecker zersprengt und verbrannt. Auf dem
heimweg wurden dann von Jörg Truchseß und den augsburgischen
ind bayerischen Reitern Absberg, Uttenhofen und Tagmersheim (in
»er Gegend von Donauwörth) verbrannt und niedergerissen.
Alles dies geschah im Sommer 1523 und man hätte wohl er⸗
varten können, daß das statuierte Exempel eine Minderung der
andplage herbeiführen werde. Allein Hans Thomas befand sich
noch auf freiem Fuße, und seine Helfer, wenn auch aus ihren Nestern
jeräuchert und geächtet, hatten immer noch Schlupfwinkel genug zur
Lerfügung und darum auch noch Lust genug zur Fortsetzung der
„Fehde“.
Noch im Herbst dieses Jahres, am 18. Oktober, wurde ein Nürn—
jerger Bürger, der Messerer Stephan Geiger, von Hans Thomas
ind seinen Spießgesellen Wolf Jörg von Giech, Hektor von Gutten—
jerg, Graf Johann von Solms u. s. w. bei Güßbach unweit Bam—
»erg trotz des Geleites überfallen und Geiger wurde nur durch das
Dazwischentreten eines Absbergischen Genossen vor dem Schicksal des
handabhackens bewahrt. Dagegen wurden ihm, den man als Geißel
urückbehielt, während man die anderen laufen ließ, eine Schatzung
von 1500 fl. auferlegt, die bei dem Herzog Ulrich von Württemberg
n Mömpelgard hinterlegt werden sollte. Geigers Ehefrau wollte
ur Aufbringung der Summe Haus und Hof verkaufen, allein der
kat von Nürnberg verbot ihr sowohl als den anderen um geringere
Zummen Geschatzten, irgend eine Zahlung zu leisten. Siebzehn
Wochen lang schmachtete Geiger, mit Händen und Füßen in einen
johen Stock geschlagen, im Schloßturm von Zedlitz; von Hans Thomas
nit dem Tode bedroht, flehte er um 455 Wochen Frist, um an
eine Frau und seine Freunde schreiben zu können, worauf denn auch
trotz dem Verbot des Rats die Schatzung erlegt und seine Freiheit
bewirkt wurde.
Mißhandlungen, Verstümmelungen scheußlichster Art und Aus—
raubungen an Reisenden in der Gegend von Wassermungenau und