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des mit vielen fränkischen Adeligen nach Nürnberg geeilten Bischofs 
von Bamberg begnadigt, mußten aber Urfehde schwören und sich ver— 
bindlich machen, den Fritz Streitberg dahin zu bringen, daß er in 
seiner Sache mit Haller sich dem Spruche des Nürnberger Stadt— 
gerichts unterwerfe. 
Wenige Jahre nach diesen Vorfällen kam es in dem großen 
Städtekrieg von 1388 zum allgemeinen blutigen Zusammenstoß 
zwischen Adel und Bürgertum. Der Egerer Landfrieden zwang, 
wie (S. 188) erzählt worden ist, den Städten die Auflösung ihres 
Bundes auf; die Erwartung aber, daß jetzt auch das adelige Fehde— 
wesen sich mindern werde, erfüllte sich nicht, denn ärger als je 
wütete das Wegelagerertum der Edlen. Der Unfug rüttelte sogar den 
König Wenzel auf, als er i. J. 1397 in Nürnberg weilte und 
trieb ihn zu dem Entschluß, ein warnendes Beispiel aufzurichten. 
Der Stadt Nürnberg hatte eine Menge Junker: die Edlen von 
Berg, Absberg, Wiesenthau, Egloffstein, Wildenstein, Bergen u. s. w. 
abgesagt. Da vereinigte König Wenzel verschiedene Herren, den 
Bischof von Bamberg, den Pfalzgraf Ruprecht von Bayern, die 
Landgrafen von Leuchtenberg und Thüringen, den Grafen von 
Henneberg, sowie die Städte Nürnberg, Rothenburg, Windsheim, 
Weissenburg unter der Führung des Burggrafen Friedrich von 
Nürnberg zu einem Zug ins Grabfeld und in den Baunachgrund, 
wo eine ziemliche Anzahl Raubnester gebrochen wurde. König Wenzel 
selbst hat sein kriegerisches Gefolge an dem Zuge teilnehmen lassen. 
Darauf wurde von der Stadt Nürnberg gemeinsam mit Rothen— 
burg, Windsheim, Weissenburg ein Zug gegen das zwischen dem 
Hohenstein und Betzenstein gelegene, berüchtigte Raubnest Spieß 
unternommen, welches nach 8tägiger Berennung erobert und zerstört 
war. Die 24 Mann starke Besatzung entkam im Dunkel der Nacht, 
von den zwei Gefangenen wurde Hans v. Aufseß auf Fürbitte, nach 
beschworener Urfehde, freigelassen; Georg von Wichsenstein dagegen um 
einen Kopf kürzer gemacht. Auch das den Wiesenthau gehörige 
Leupoltstein wurde genommen und zerbrochen; ebenso mußte 
Eberhard von Egloffstein sein Schloß Egloffstein übergeben. Die 
darin ergriffenen Knechte ließ König Wenzel köpfen und die Veste 
zerbrechen. Zugleich verbot der König den Wiederaufbau der Burgen 
und erteilte dem Rat von Nürnberg das Recht, jedem darauf ge— 
richteten Versuch mit allen Mitteln entgegenzutreten. 
Dieses von König Wenzel dem Rat von Nürnberg erteilte Recht 
wurde durch dessen Nachfolger König Ruprecht in vollem Maße 
bestätigt, aber es waren noch gar zu viele jener Raubnester vor— 
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