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Besitz dieses Amtes, in den 20er Jahren des 14. Jahrhunderts und
dann wieder seit 1365. Der feindliche Gegensatz zwischen den
beiden Nachbarn wurde schon 1357 in dem Streit wegen der Geleits-
gerechtigkeit zu Burgfarrnbach offenbar. Der Kaiser entschied zu
Gunsten der Stadt und empfahl ihr 1361 den Zoll und das Geleit
bei Burgfarrnbach, Bruck, Fach und an anderen Orten. Aber damit
liess die Spannung nicht nach, im Gegenteil, der Gegensatz ver-
schärfte sich. Im Jahre 1362 verklagt der Burggraf die Stadt beim
Kaiser, sie habe ihm seine Veste zu Nürnberg verbaut und ver-
schlossen, also dass niemand wider der Bürger Willen davon oder
dazu kommen möcht bei Tag oder bei Nacht. Die Stadt hatte
nämlich bei der Burggrafenburg eine Befestigung, ein Bollwerk er-
richtet , das den Burggrafen von dem Eintritt in die Burg gegen
Jen Willen des Rates ausschloss. Dann führte sie im Jahre 1367
eine Mauer von der Reichsburg beim Himmelsthor um den Burgberg
bis zum Turm Luginsland, wodurch sie den Burggrafen völlig von
der Stadt absperrte. Über ein Jahrzehnt dauerte der Mauerstreit,
bis er endlich zu Gunsten der Stadt entschieden wurde !). Die Mauer
blieb stehen. Dazu kamen noch andere Zwistigkeiten, die das Ver-
hältnis immer unerträglicher gestalteten. Im Städtekrieg kehrten
Burggraf und Stadt zum ersten Male die Waffen gegen einander.
Die Stadt eroberte damals die burggräfliche Burg zu Nürnberg,
jene zu Schönberg und andere feste Plätze des Burggrafen. Der
Krieg hatte keine weiteren Folgen. Nach Beendigung der Feind-
seligkeiten musste die Stadt ihre Beute wieder herausgeben.
Seit dem Jahre 1427, da die Stadt die burggräfliche Burg
1) Erst 1376 entschied Karl IV. endgültig und zum letzten Mal „Stöss, Auf-
lauf und Misshellungen“ wegen der Mauer, welche die Stadt „unter der Vesten“
aufgeführt hatte. Er bestimmte, dass die Nürnberger die Mauer nicht höher
mauern und mit keinerlei Zimmerwerk höher bauen sollten. Nur ein Dach von
zwei Spannen Höhe zum Wasserablauf dürfen sie errichten, Das Thor sollen sie
zu keinen Zeiten mehr anhängen; nur wenn Not und Stösse im Land oder in der
Stadt entstehen oder der Burggraf oder seine Erben „ihre Feinde leicht würden“:
30 können sie solange das Thor schliessen und vermachen. Erst 1428, als der Rat
in den Besitz der burggräflichen Burg gelangt war, liess er die Mauer abbrechen.
Die Spuren der Mauer konnten vor einigen Jahreu gelegentlich der Kanalisation, da
wo sie den Weg zum Burgberg kreuzte, deutlich wahrgenommen werden. Im Jahre
1362 bestanden zwischen Rat und Burggraf auch noch weitere Streitigkeiten wegen
des Gerichtes, des Asilrechtes auf der Burg, der Schmied- und Schnitterpfennige
und wegen der burggräflichen Rechte im Lorenzer Reichswald.