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gleich hinter dem Stadtpark nur 12 Morgen und ein Hof zu Großreuth
hinter der Veste 181/3 Morgen Ackerland und 2 Tagwerk Wiesen auf—
zuweisen. Von besonderer Größe war wieder der Hinterhof bei Maiach.
Nicht weniger als 80 große Morgen lagen um die Hofstatt, mit Steinen
und einem Graben ringsum abgemarkt. Außerdem hatte der Hof noch
zwei Wiesen, die bei Maiach lagen. Auf seinen Feldern durfte sonst
niemand hüten oder grasen, er selbst aber übte noch das Holzrecht im
Reichswald mit vier Häuptern. Diese Höfe blieben in ihrer Größe,
wie uns das Zinsbuch des Elisabethspitals v. J. 1688 zeigt, bis zum Ende
des Jahrhunderts und wohl noch länger bestehen. Zu Eltersdorf lag
ein Hof, der 1628 -1674 25 Morgen Feld, 51/2 Tagwerk Wiesen und
4 Morgen Buschholz enthielt, später ist das Holz nicht mehr aufgeführt.
Fin Hof zu Almoshof war wieder bedeutend kleiner: 7 Morgen Holz,
2 Tagwerk Wiesen und *3 Tagwerk Garten, der Eichelgarten genannt.
Gegen Ende des 17. Jahrhunderts sind nähere Angaben über den
Himpfelshof verzeichnet. Er steht mit 30 Morgen Ackerland und 10 Tag—
werk Wiesen zu Buche. Er hatte seine eigene Hut und war berechtigt,
Fremde, die auf seine Grundstücke trieben, zu pfänden.
Noch einige Größenangaben aus dem Ende des 17. Jahrhunderts
seien hier vermerkt über Güter zu Röthenbach bei Stein. Der größte
hatte 312/2 Morgen Acker und Y Tagwerk Wiesen, ein weiterer 2514
Morgen Acker und 7 Tagwerk, es folgen dann solche mit 222/3 Morgen
und 58/. Tagwerk, 18 Morgen und 5 Tagwerk, 1792 Morgen und 4848
Tagwerk, 171/3 Morgen und 413 Tagwerk, 17 Morgen und 11/2 Tag—
werk. Auch noch kleinere Güter bis herab zu 2 Morgen Acker und 2
Tagwerk Wiesen gab es in Röthenbach, die an Gewerbetreibende als
Zinslehen ausgethan waren. Für das 17. Jahrhundert könnten noch
weitere Beispiele beigebracht werden, die alle zu dem Ergebnis führen, daß
die Bauerngüter damals im ganzen und großen bei weitem umfangreicher
waren als die von heutzutage, daß es andererseits aber auch kleine Besitz-
tümer gab, wie wir sie noch heute antreffen. So blieb es wohl zunächst
auch im 18. Jahrhunderte noch. Aber nach und nach nahm die Güter—
zerteilung ihren weiteren Lauf, um dann bei jenen kleinen Verhältnissen
anzugelangen, wie sie jetzt im allgemeinen die Regel bilden.
Bei den Einzelhöfen lag die Hofstatt mit dem Wohnhaus und den
Wirtschaftsgebäuden gewöhnlich inmitten der Felder und Fluren. Zu
manchem Hofe gehörten auch noch Grundstücke, die außerhalb des Guts—
bezirks lagen, sog. „walzende Stücke“. Die Einzelhöfe bildeten aber in—
folge der vorgeschilderten Entwicklung der bäuerlichen Güter die Ausnahme.
Schon seit Jahrhunderten wohnen die Bauern des Knoblauchslandes in
Weilern und Dörfern zusammen. Das Alter der Häuser geht nicht weiter
als in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts zurück. Solche, die über die