Full text: Festschrift gewidmet den Teilnehmern an der 32. Wanderversammlung Bayerischer Landwirthe in Nürnberg vom 12.-14. Mai 1895

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Der ausgedehnte Gemüse- und Handelsgewächsbau bedingt eine 
ansehnliche Zahl von ständigem Arbeitspersonal, an dessen 
Spitze in der konomie Mann und Frau stehen und dem Dienstpersonal 
durch ihren großen Fleiß und ihre Betriebsamkeit mit bestem Beispiel voran— 
gehen. Auf einem Hof mit 9 ha Acker-, Gewender- und Wiesenland braucht 
man für ständig 83 männliche und 4256 weibliche Arbeitskräfte; demnach 
trifft in vielen Fällen schon auf 1 ha 1 Arbeiter. 
Die Bonitätsklassen im Knoblauchslande sind im allgemeinen 
keine hohen; die an den Häusern befindlichen Gärten stehen vielfach in der 
10. —12. Kl., die Felder in der 7. — 10. und auch in einer geringeren, die 
Wiesen in der 8.—512. und die Gewender (Gemüsefelder) ebenfalls der 
Mehrzahl nach in der 10.-12., seltener in der 4. oder 5. Klasse. Letzt— 
genannte niedrigen Bonitätsklassen waren durch eine frühere zu große 
Nässe der bezüglichen Ländereien veranlaßt worden, sind aber dermalen 
neistens wegen durchgeführter Melioration bei der Grundstücksbewertung 
aicht mehr maßgebend. Die Preise der Grundstücke sind sich, 
abgesehen von den in nächster Nähe der Städte liegenden, in den letzten 
20 Jahren gleich geblieben. Gewenderfeld wird mit 3000- 4500 M, 
Ackerland mit 2100 -2400 und gute Wiesen werden mit 3500 —4500 
ber ha gezahlt, dementsprechend zahlt man Pachtpreise per ha von 
I50- 180 M, bezw. 120 - 150 MA, bezw. 130— 180 A und in besonderen 
Verhältnissen, z. B. in unmittelbarer Nähe der Städte, noch mehr. In letzterem 
Falle steigt der Wiesenpacht per ha und Jahr bis auf 240 und 270 M. 
Der zur Zeit übliche Verkaufswert eines 9 ha großen Gutes in 
Höfles (etwa 23 ha Wiesen, ꝰ/s ha Gewender- und 6 ha Ackerland) stellt 
sich unter Einschluß des Wertes vom gesamten toten und lebenden Inventar 
2 Pferde, 6 Kühe, 2 Stück Jungvieh und 4 Schweine), von den Ver— 
zrauchskapitalien, sowie vom Holz-, Streu- und Hutrecht (gewöhnlich 8 Mäß 
Holz, 12/3 Mäß Stöcke, 100 Wellen und 8—4 Fuhren Waldstreu) auf 
27-30 000 M. In der ganzen Nürnberger Gegend besitzt fast jedes 
andwirtschaftliche Anwesen je nach der Größe ein mehr oder minder großes 
Holz⸗ und Streurecht. Die Waldstreu ist zum Eindecken der vielen ein— 
gemieteten Gemüse- und Samenpflanzen, sowie der Futterrüben sehr ge— 
schätzt und bietet noch den weiteren Vorteil, daß infolge Einsparung 
an Stroh besonders in futterreichen Jahren bei manchen Landwirten der 
Verkauf von flegelgedroschenem Stroh, meistens vom Roggen, in die nahen 
Städte ermöglicht wird. 
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