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der Missbräuche und Annahme der in der Pfarrkirche eingeführten
Gottesdienstordnung zu bewegen *), scheint resultatlos geblieben zu
sein, denn in den nächsten Jahren beschweren sich die Nürnberger
verschiedentlich, dass der Markgraf vor seinen Augen in den Stiften
die Missbräuche dulde. Allein soweit man hiebei der Person Georgs
Schuld beimessen wollte, geschah ihm Unrecht, denn er betrieb stets
die Reformation ‘der Klöster, auch nachdem die Visitatoren ihr
Werk beendigt hatten.
Zuerst wurde Brenz um ein Gutachten angegangen, wie die-
selbe ins Werk zu setzen sei. Dieser ?) unterscheidet zwei Arten
von Gottesdienst: in den Pfarrkirchen für Alle, weshalb hier der
Gottesdienst deutsch abgehalten werden müsse, in den Stiften und
Klöstern für die Gelehrten, wo lateinischer Gottesdienst zu halten
sei, denn wer lehren will, muss lateinisch können. Jährlich einmal
müsse die ganze Bibel in den verschiedenen Gebetszeiten durch-
gelesen werden, wofür er einen genauen Lektionsplan nach dem
Muster der ersten Kirche gibt. Bei der täglichen Messe solle ein
bestellter „gelehrter Leser der heiligen Schrift“ je ein. Kapitel aus-
legen, Sonntags eine gemeine Predigt über das Evangelium gehalten.
an den Festtagen über die betreffenden Sätze des Apostolikums ge-
predigt werden. : Nachmittags ordnet er Lektionen über Rhetorik
und Ars dicendi an. „Dies wäre vielleicht genug für ein Anfang.
so müssen wir den nachkommen auch etwas zuschaffen lassen“.
Zwei oder drei Stifte sollen in höhere Schulen umgewandelt werden,
„dass man in einem jeglichen 30 oder 40 Knaben aus allen Schulen
des ganzen Fürstentums nach ihres Ingeniums Geschicklichkeit be-
sonders auserlesen aufzöge .. auch in dieselben Stifte oder Klöster
Lektores bestellte, so die in Sprachen, in freien Künsten, in Theo-
logie, auch Jurisprudenz täglich lesen sollten“. Diese Einrichtungen
sollen jedoch erst dann getroffen werden, wenn die bisherigen Kloster-
insassen ausgestorben sind. Brenz spricht hier zum erstenmal die
1) Bescheid vom Sonntag nach Dionysi 28, VIII, 416 ff.
2) Ordnung des Gottesdienstes, so in den Stifften und Klöstern for
genommen werden möcht, 2. Juni 1529, Tom. XI: abe. Pressel., anere
dota Brentiana p. 33 ff.
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