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ressen der städtischen Nürnberger Bevölkerung und doch auch zugleich
die Verwirklichung der allerhöchsten Anordnungen, wenn auch in etwas
modifizierter Gestalt.
Der Magistrat legte daher auch am 3. Juli diesen Lehrplan
Einer hohen k. Regierung mit dem Bemerken vor, „daß er gegen den—
selben nichts zu erinnern habe, da er der allerhöchsten Instruktions—
verordnung vom 28. März im allgemeinen und dem allerhöchsten
Reskript vom 4. Juni im besonderen entspreche. Die hiebei vorgeschlagene
Ausdehnung des linguistischen Unterrichts auf die 3 Klassen der Kreis—
gewerbschule koöͤnne unter Berücksichtigung der von Dr. Mönnich ge—
machten Bemerkung um so weniger einem gegründeten Bedenken unter—
liegen, als die Fortsetzung des linguistischen Unterrichts
in den oberen Klassen eine wesentliche Bedingung der
Existenz der in den belassenen unteren Kursen der höheren
Bürgerschule beginnenden Handelsschule sei. Ohne dessen
Beibehaltung würde die Grundlage, welche in den unteren
Klassen dem linguistischen Unterricht gegeben werden solle,
nicht befestigt, der Unterricht der Schüler in den neueren
Sprachen sehr dürftig und unzureichend, demnach der Zweck
nicht erreicht werden, den eine Handelsschule an sich und nach
der allerhöchsten Orts in Beziehung auf die besonderen
Verhältnisse der Stadt und die gegenwärtig darauf basierte
Einrichtung der höheren Bürgerschule anerkannten Notwendig⸗
keit der Handelsschule haben solle. In den beibehaltenen unteren
Kursen könnten lediglich die Elemente der französischen
Sprache gelehrt werden, in den oberen Klassen der höheren
Bürgerschule, künftig in den 8 Klassen der Kreisgewerb—
schule dagegen werde der Schüler in das Wesen und den
Geist der Sprache eingeführt und auf die Reife gebracht,
daß er Schriftsteller verstehen und selbst sprechen lerne.
Auf solche Fortschritte in der französischen Sprache gründe
sich die Moͤglichkeit der Erlernung der beiden andern neuen
Sprachen, der italienischen und englischen, welche zu den
notwendigen Leistungen einer Handelsschule gehörten.
Wollte man aber die französische Sprache nicht in den 8
Kursen der Kreisgewerbschule fortsetzen, so würde die Er—
lernung der beiden andern Sprachen unmöglich werden, der
Begriff der Handelsschule also schon von vornherein aufge—
hoben sein. In jeder Beziehung spreche sich also die Not—
wendigkeit der Ausdehnung des linguistischen Unterrichts