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Die Kriminaluntersuchung in Ansbach.
über den Weg hin auf die Eiber Straße zu, auf welcher er sich
links wandte. Er schien mir ein Vierziger, ohngefahr 6 Schuh groß
und breitschulterig. Vom Gesichte konnte ich Nichts wahrnehmen,
als einen schwarzen Backenbart. Ich sah von seiner Kleidung Nichts
als einen Mantel von blauem Tuch mit 2 oder 3 Krägen und einen
crunden schwarzen Hut.“
Eine halbe Stunde länger als sein dahineilendes Opfer würde
ein Mörder sich nicht im Hofgarten mehr aufgehalten haben! )
Und wollte man auch hier wieder die beschworene Zeitangabe (4 Uhr)
harmonistisch korrigieren, so blieben noch die Kragen des Mantels
(vgl. J. S. 342 Antwort 23) zu entfernen. Gendarmeriehauptmann
von Imhof berichtete den 7. Januar 1834 über die Nachforschungen,
welche die Aussagen 8 und 9veranlaßt haben, daß „durchaus nicht
das geringste ausgekundschaftet werden konnte. Auch der hier statio—
nirte Wachtmeister Conrad Georg, welcher an diesem Tage und gerade
um diese Zeit von seiner gemachten Patrouille auf der Eiber Straße
zurückritt, hat keinen Mann bemerkt, der, wie in Rede steht, gekleidet
gewesen wäre oder auch nur auf die geringste Weise sich verdächtig
gemacht hätte. Und ebenso sind aber auch alle übrigen Nach—
forschungen in Bezug auf die von verehrl. Behörde früher mitge—
theilt erhaltenen Signalements ganz fruchtlos bisher geblieben, ob—
schon von Seiten sämmtlicher Brigade- und Stationskommandanten
die vollste Thätigkeit in Ausmittelung des Thäters sowohl als jenes
Mannes, durch welchen Hauser in den Hofgarten will bestellt worden
sein, entwickelt wurde.“
Alle hier erwähnten Leute sind nun bei Daumer identisch,
wodurch er einen mythischen Kasparmörder mit einem halben Dutzend
Kövfen hervorzaubert. Er hatte sogar die Stirn (S. 334 und 885)
i) Es ist offenbar derselbe verwegene Geselle, an den die Hauserianer glauben,
der schon beim ersten Attentat in Nürnberg sich öffentlich in einer Kufe das Blut
von den Händen wäscht, sich noch vier Tage lang aufhält, sich in Kafpars
Stil nach seinem Tode erkundigt, u. s. w. Nach Daumer freilich „hat wohl ein
ganz anderer (als der schwarze Mann vom 17. Okt. 1829), ein ächter, ge⸗—
dungener Bandit, Gott weiß woher geholt und wie teuer bezahlt, die That
im Hofgarten zu Ansbach dollbracht.“