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Großherzogin Stephanie.
von Liegnitz? Stanhope schrieb an Feuerbach: „Die Großherzogin
fragte, ob man das Vergnügen haben werde, K. hier zu sehen?
Worauf ich antwortete: Es hängt ganz von den Befehlen E. K. H.
ab. Ja, sagte sie, ich würde es recht sehr wünschen. Ich erklärte
ihr, daß es sehr erforderlich wäre, alles Aufsehen zu vermeiden, da
es auf seiner Reise höchst beschwerlich sein würde; und sie bemerkte,
daß es viel besser wäre, wenn er unter einem anderen Namen reisete.“
Weiter schrieb Stanhope: „Der Graf Jenison sagte mir heute: Man
hat die Unverschämtheit gehabt, zu sagen, daß Kaspar ein Sohn der
Großherzogin sei; man hat diese Meinung sogar in Journalen ge—
äußert. Jemand hat es auch der Großherzogin selbst gemeldet. Sie
hat tief geseufzt und gesagt: ich wünschte, daß ich es glauben könnte.“
Sie glaubte es natürlich nicht. Wie referiert nun aber Tucher in
einem ungedruckten Brief? Stanhope soll sich erboten haben, „eine
Zusammenkunft (der Großherzogin mit K. H.) an einem dritten
Orte zu veranstalten. . . . Um dieser Verlegenheit (Kaspars Aner—
kennung!)) zu entgehen, wurde Hauser ermordet, womit dann natür—
lich die Sache abgeschnitten, das Mutterherz aber nicht beruhigt war.
Deshalb zwang man den Stanhope, der durch seine Unklugheit
das Unheil gestiftet, öffentlich zu erklären, er habe sich überzeugt,
Hauser sei ein Betrüger gewesen.“ Dieser Betrüger war aber un—
schuldiger als Freiherr von Tucher.
Briefe der Großherzogin Stephanie sind mir freilich nicht be⸗
kannt, im Jahre 1836 aber hat Professor F. C. Schlosser in Heidel—
berg seine Geschichte des 18. Jahrhunderts „Ihrer Königlichen Hoheit
der verwitweten Frau Großherzogin Stephanie von Baden“
gewidmet. Wohlan, in der ersten Abteilung des 3. Bandes (im
Jahre 1842, also nach dem Erscheinen der Brandschriften) spricht er
(S. 226, Anm. 69) ohne weiteres von „dem Märchen von Kaspar
Hauser.“ Der berühmte Kriminalist Mittermaier war mit der Groß⸗
herzogin befreundet, er hat mit ihr den Hausermythus besprochen und
ihren Unglauben unzweideutig vernommen. Sein Schwiegersohn,
Herr von Krafft-Ebing, schrieb den 3. Juli 1875 an den Kreis—
gerichtsdirektor von Hillern in Freiburg: „Der Kaspar Hausersche
Mythus — beschäftigte meinen verstorbenen Schwiegervater, den Ge—