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Die sogenannten Richter des Domprobstes waren nach ihren Bestellungs—
briefen lediglich Gefällseinnehmex, aber gegen 1480-90 sahen sich
die Einwohner Fürths gezwungen, bei dem Kurfürsten Schutz gegen die
Domprobstei zu suchen
„welche ihre Gerichte zerstören, ohne ihre Richter und Urteiler
Recht sprechen und ihre Gerichtsbücher unterschlagen wolle.“
Man gestattete dem domprobsteilichen Beamten nur ein Votum,
erkannte ihn aber bei den richterlichen Verhandlungen nur als Beamten
der Gemeinde — aber nicht als solcher der Domprobstei an.
Kurfürst Albrecht, unter dessen Regierung sich die brandenburgschen
Besitzungen zu einem unveräußerlichen Fidecommiß gebildet hatten, fühlte
alsbald, daß er den bambergschen Intentionen fest entgegentreten müsse
und schrieb daher „Montag nach unserer lieben Frauentag 1481“ an
den Bischof Philipp von Bamberg: J
„es ist Euch über die armen Leute zu Fürth, die in unserem
Erbschutze und niemandem vogtbar sind, nichts verwilliget; wir
gestehen dem Domprobsten keine Gerechtigkeit allda zu,
denn die Gühlt' und was ihm die armen Leute als Bede mit
gutem Willen thun mit unserer Erlaubnis als Erbschutzherr.“
Als der Bischof die Güter seiner Domprobstei, ohne Rücksicht auf
das Gebiet, in welchem sie lagen, besteuern wollte, gab dies Kurfürst
Albrecht in Absicht der Fürther Gefälle nicht zu, wobei er die Art der
Bamberger Gefälle in Fürth klar darlegte.
Fürth blieb eine Zeit lang in den gleichen zweifelhaften Verhältnissen
der Unterthänigkeit gegen die Markgrafen und die Bischöfe von Bamberg.
1488 und 1489 lassen aber die Landgerichtsprotokolle von Bamberg
erkennen, daß Domprobst Veit Truchseß es war, welcher mehr als Zinsen
und Gülten in Fürth suchte, daß er sogar zu den Heeggerichten einige
Domherren von Bamberg als Beisitzer mitbrachte, wodurch er nicht nur
das Fürther Hofmarksgericht stark in Schatten stellte, sondern auch damit
begann, sich die richterliche Bescheidung in Fraischfällen zu sichern. So
machte 1488 Veit Truchseß den Versuch angebliche oder wirkliche bambergsche
Unterthanen in Fürth, d. h. Lehenträger, der Konspiration gegen die
bambergsche Eigenherrschaft zu bezichtigen, um sie mittels bambergscher
Landgerichtsurteile fraischlich von Haus und Hof zu vertreiben; allein die
Klage fand kein Gehör, weil Markgraf Friedrich seine Unterthanen nach⸗
drücklich schützte.
Der Reichstag zu Speier beschloß 1542 die Erhebung einer allgemeinen
Steuer zum Zwecke des Türkenkrieges. Bamberg ließ nun auch durch
seinen Kastner von Herzogenaurach diese „Türkensteuer“ in Fürth erheben.
Hiegegen erhoben die Hofmarksbewohner Einspruch, sich auf die Konrad'sche
Stistung stützend, und sandten 4 Mann, Haus Beck und Hans Astreicher
von Sdweinau, Christof Harscher von Mannhof und Hans Weisenbauch
aus Fürth, nach Ansbach, sich beim Markgrafen, ihrem Schutzherrn, zu
beschweren. Doch ward ihnen hier die Antwort: „weil solche Steuer auf
dem Reichstage bewilligt worden sei, so sollten sie sich nicht wehren, doch
sollten sie die Steuer unter sich anlegen, sammeln und nicht dem Bischofe,