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Politische Skandallitteratur.
Kaspar Hauser der Thronerbe von Baden. Die Vorrede ist aus
„Paris“ datiert und unterschrieben N. E. Mesis (also Nemesis),
die Seiten 61ÿ5111 aber sind, mit Fortlassung der Namen, ein
wörtlicher Nachdruck der Kapitel IX, XI und XIII aus Seybold!
Da niemand diesen Raub öffentlich nachwies, wurde der „Justiz-Aktuar
aus Preußen“ noch frecher und plünderte für eine neue Auflage
seine Hauptquelle noch schamloser. Es folgt dort ein „Sitten—
gemälde des großherzoglich badischen Hofes von Karlsruhe“, dessen
Wahrheit Seiler „trotz des romantischen Gewandes und einzel⸗
ner Namensverstümmelungen“ verbürgt ()), und dann schreibt der
Bursche einfach das 3. Kapitel aus dem anonymen Roman soben
S. 113 —-115) ab.
(Seybold) 1834 S. 30.
III.
„Der Kammerjunker v. Dangel-⸗
mann ging, ein Liedchen trillernd,
im Schloßgarten auf und ab. Wer
ihn hier in seiner Nonchalance
sah, ohne ihn zu kennen“, u. s. w.
Seiler 1845 S. 50.
„Sittengemälde . . .
„Gegen die Mitte des Jahres
182* spazirte der Kammerjunker
von Dangelmann, ein Liedchen
trillernd, im Schloßgarten auf
und ab. Wer ihn hier in seiner
wohlfrisirten Ungezwungenheit sah.
ohne ihn zu kennen“, u. s. w.
Ferner ist Seilers Kap. VII S. 60 — Seybolds Kap. IXS. 148,
Seilers Kap. VIII S. 70- 101 — Seybolds Kap. XI S. 185—213,
Kap. XIII S. 233—-251, und aus Kap. XVII S. 299 u. f. Seilers
Kap. X S. 109 — 117 — Seybolds Kap. XIX S. 322384
4. s. w.
Von seinem eigenen Gebräu ist eine kindische ‚Raubpromenade“
der weißen Dame, der Reichsgräfin Hochberg, die in der Nacht vom
15./16. Oktober 1812 den Prinzen mit einem schon mit dem Tode
ringenden () unehelichen Kinde einer Bäuerin aus der Nähe von
Karlsruhe vertauscht. „Nur eine gewöhnliche Nachtlampe verbreitete
ihren magischen Schein durch das ohnedieß dunkel austapezirte Ge—