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Volltext : 1834-1884 (2. Band)

Reptile und Sensationsfskribenten.

Um doch auch etwas aus diesem gefürchteten Nachlaß mitzuteilen,
lasse ich einen Auszug aus einem Originalbrief folgen. Hennenhofers
aufrichtige M. schreibt ihm abends den 7. Hornung aus Mannheim
in einem ausführlichen sympathischen Herzensergusse u. a. auch dieses:
„aber da ist der lästige N. der beinah täglich kommt und nach Ihnen
fragt — berichtigen Sie doch diese Sache lieber H. ich bitte Sie bei
allem, was Ihnen werth ist, machen Sie nur einen kleinen Anfang,
wenn es ja nur eine oder 2 Carolinen wären, er läßt sich leicht
befriedigen“ . . . Über welche enorme Summen hatte demnach das
gedungene Ungeheuer der Hauserianer fast unmittelbar nach dem
aroßen von ihm verübten Staatsverbrechen zu verfügen!
Und jetzt wieder zum Spielpächter Becht.
Der bayrische Minister des Innern schämte sich nicht, am
23. Januar den Regierungspräsidenten Grafen von Rechberg zu
Würzburg vertraulich zu beauftragen, „unter welch immer einem
Vorwande diesen Becht zu sprechen und ihn über den Weg zu ver—
iehmen, auf welchem derselbe die Ermittelung der versprochenen Auf—
schlüsse möglich erachtet.“
Rechberg erstattete am 8. Februar Bericht über das Resultat seiner
Unterredung mit dem guten Patrioten. „Bechts Vermuthungen gegen
Hennenhofer gründen sich auf des letzteren notorisch schlechten Charakter,
auf dessen enge Verbindung mit dem Großherzog Ludwig, auf ver—
ichiedene verdächtige Aeußerungen von angeblich bereits verstorbenen
Kammerlakaien des Großherzogs Carl, die B. aus deren Mund gehört
haben will, und endlich auf das Gerücht, welches Carlsruhe und ganz
Baden durchlaufen habe, als Kaspar Hauser der Gefahr des 1. Mord—
anschlags in Nürnberg glücklich entronnen war, daß nämlich dieser
was auf denselben und dessen angebliches badisches Prinzenthum (sich) bezöge, weder
in der Form von Memorien, noch in der eines Tagebuchs, noch in irgend einer an—
deren Form. Jede gegentheilige Behauptung muß ich als eine leere Erfindung
hezeichnen — — —
Geschehen zu Diersburg den 21. Juni 1888.
Ferd. Freiherr Roeder von Diersburg,
Großh. Bad. Kammerherr und Oberschloßhauptmann.“
Nach dem vom Notar A. Leiber in Offenbach legalisierten Original in

Karlsruhe.
            
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