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Begräbnis.
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legten auf den Traum kein Gewicht, die Wirklichkeit hätten Sie ge—
wiß mit noch mißtrauischeren Augen betrachtet. Ich ging in eine gräßliche
Falle. Gott aber wird richten, mit dieser Zuversicht sterbe ich.“ Und er
schloß sein Auge und war nicht mehr. Ich behalte mir vor, Ihnen schnell
Bericht zu erstatten. Wie ich das Geringste erfahre, was auf diese merk—
würdige, höchst tragische Begebenheit Bezug hat, so schreibe ich Ihnen.
Es sind viele Menschen als verdächtig eingezogen worden, aber ich fürchte.
der Mörder ist nicht unter ihnen.
Dr. Hartmann.
Auf gerichtliche Vernehmung gestand der Redakteur: „Ich muß
aufrichtig bekennen, daß dieser Brief in der Theaterzeitung von mir
selbst versaßt worden, und der Name Dr. Hartmann von mir bloß
fingiert worden ist. Der ganze Brief ist eine Zusammenstellung ver⸗
schiedener Gerüchte, Erzählungen und Zeitungsnachrichten und zählt
zu den vielen Mystifikationen, welche bezüglich des Kaspar Hauser
in den öffentlichen Blättern so häufig vorkommen.“
Das Begräbnis sand auf Stanhopes Kosten statt und rief am
20. Dezember Tausende von Menschen nach dem Kirchhof. In
Fuhrmanns Altarrede in der Friedhofskirche fehlt weder die „uner—
hörte Grausamkeit“ der gewissenlosen Eltern noch die „düstere Abge—
schiedenheit ohne Regung kindlicher Gefühle“ noch der „tierähnliche
Zustand“ am 26. Mai 1828 abends zwischen 4 und 5 Uhr noch
der „Mordversuch“ vom 17. Oktober 1829. Das alles aber wurde
durch Beten und Singen um nichts geschichtlicher als die dort aus—
gesprochene Behauptung: „Graf Stanhope — kam auf seinen Reisen
(1831) nach Nürnberg und hatte den Unfall, daß ihm etwas an
seinem Wagen zerbrach. Waͤhrend des dadurch verursachten Aufent—
halts sprach er den Wunsch aus, den Findling Kaspar Hauser ge—
nauer kennen zu lernen, und wurde darauf auch mit ihm bekannt
gemacht.“ Der liebe Gott sollte wohl den Wagen umgeworfen haben,
um dem Findling einen Pflegevater zu schicken; diese Fügung ist
aber nur erdichtet.
Ein Stadtgerichtsdiurnist, Rabus, machte den 21. Dezember dem
Untersuchungsgericht folgende schriftliche Anzeige: „Dem Vernehmen
nach soll in vergangener Nacht der Versuch gemacht worden sein,