Full text: 1828-1833 (1. Band)

Eine Hochstaplerin. 
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verhältnisse konnte sie jedoch während ihres hiesigen Aufenthaltes 
keine vollständigen Nachweisungen beibringen. Sie machte in Wien 
verschiedene Ansprüche an die damals bestandene Wohlthätigkeits-Hof⸗— 
kommission, dann an das allerhöchste Militär-Arar; wegen Mangells) 
an Belegen wurde jedoch ihren Gesuchen keine Folge gegeben. Da 
sie hiernach wegen ihrer Bestimmungslosigkeit die Stadt Wien ver— 
lassen sollte, suchte sie durch allerlei Vorwände einen längeren Aufent⸗ 
halt zu erschleichen. So schützte sie einmal vor, einen gewissen Baron 
Lichtenstern zu ehelichen, der jedoch wahrscheinlich nur eine fingierte 
Person oder irgend ein Abenteurer gewesen sein mochte; ein ander— 
mal suchte sie glauben zu machen, es müßten ihr Gelder von ihrer 
Forderung an den Fürsten von Hildburghausen und aus Bayern 
vom Grafen Morawitzky und Laroche eingehen; bald erwartete sie 
eine Erbschaft von ihrem Bruder, dem Herzog von Montrose aus 
England, oder auch nur eine annehmbare Reifegefellschaft u. dergl. 
Mittlerweile ergab es sich jedoch, daß sie zu Prag bedeutende Schul— 
den hinterlassen hatte, und ein gewisser Math. Vernier beschuldigte 
sie endlich des Betruges, den sie ihm durch die Verpfändung einer 
— hildburghausenschen Obligation 
zu 12000 Rthlr. gespielt habe. Dies hatte zur Folge, daß sie poli— 
zeilicherseits am 20. Dezember 1812 mittels des Postwagens von 
Wien nach Prag abgehend gemacht und dem betreffenden Kondukteur (!) 
zur Überlieferung an die Prager K. K. Stadthauptmannschaft über— 
geben wurde. Unterwegs entwich sie mit Rücklassung ihrer Effekten 
beim Umspannen in der Station Zaslau, kam bis Ledatz, wo sie sich 
als angebliche Kaufmannsfrau eine Gelegenheit nach Trautenau ge— 
mietet hatte, jedoch eingeholt und nach Prag abgeliefert wurde. Seit⸗ 
dem ist über sie nichts mehr bekannt geworden. indes scheinen schon 
burg am 18. Sept. 1837 unterzeichnete sie sich: „Caroline Gräfin v. Albersdorf 
geb. Lady Graham.“ (Akt C. X. ff. 1683, 1704, 1758, 1814.) Die Gebärdenote der 
Kommission lautet: „Die Zeugin, welche eben so geschwätzig ist, als sie in allen 
Vorkommnissen des gewöhnlichen Lebens erfahren l[gerieben also wie Kaspar Hauser] 
zu sein scheint, leidet nach Ausweis der Akten in Sachen Kohlbauer c. von Albers- 
dorf, Kostgeldsforderung, ad 20 Gulden betreffend, an überflüssigem Geldmangel, 
daher der begehrte Vorschuß ganz erklärbar ist“ (Akt A. II. f. 165. IV. f. 82).
	        
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