Eine Hochstaplerin.
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verhältnisse konnte sie jedoch während ihres hiesigen Aufenthaltes
keine vollständigen Nachweisungen beibringen. Sie machte in Wien
verschiedene Ansprüche an die damals bestandene Wohlthätigkeits-Hof⸗—
kommission, dann an das allerhöchste Militär-Arar; wegen Mangells)
an Belegen wurde jedoch ihren Gesuchen keine Folge gegeben. Da
sie hiernach wegen ihrer Bestimmungslosigkeit die Stadt Wien ver—
lassen sollte, suchte sie durch allerlei Vorwände einen längeren Aufent⸗
halt zu erschleichen. So schützte sie einmal vor, einen gewissen Baron
Lichtenstern zu ehelichen, der jedoch wahrscheinlich nur eine fingierte
Person oder irgend ein Abenteurer gewesen sein mochte; ein ander—
mal suchte sie glauben zu machen, es müßten ihr Gelder von ihrer
Forderung an den Fürsten von Hildburghausen und aus Bayern
vom Grafen Morawitzky und Laroche eingehen; bald erwartete sie
eine Erbschaft von ihrem Bruder, dem Herzog von Montrose aus
England, oder auch nur eine annehmbare Reifegefellschaft u. dergl.
Mittlerweile ergab es sich jedoch, daß sie zu Prag bedeutende Schul—
den hinterlassen hatte, und ein gewisser Math. Vernier beschuldigte
sie endlich des Betruges, den sie ihm durch die Verpfändung einer
— hildburghausenschen Obligation
zu 12000 Rthlr. gespielt habe. Dies hatte zur Folge, daß sie poli—
zeilicherseits am 20. Dezember 1812 mittels des Postwagens von
Wien nach Prag abgehend gemacht und dem betreffenden Kondukteur (!)
zur Überlieferung an die Prager K. K. Stadthauptmannschaft über—
geben wurde. Unterwegs entwich sie mit Rücklassung ihrer Effekten
beim Umspannen in der Station Zaslau, kam bis Ledatz, wo sie sich
als angebliche Kaufmannsfrau eine Gelegenheit nach Trautenau ge—
mietet hatte, jedoch eingeholt und nach Prag abgeliefert wurde. Seit⸗
dem ist über sie nichts mehr bekannt geworden. indes scheinen schon
burg am 18. Sept. 1837 unterzeichnete sie sich: „Caroline Gräfin v. Albersdorf
geb. Lady Graham.“ (Akt C. X. ff. 1683, 1704, 1758, 1814.) Die Gebärdenote der
Kommission lautet: „Die Zeugin, welche eben so geschwätzig ist, als sie in allen
Vorkommnissen des gewöhnlichen Lebens erfahren l[gerieben also wie Kaspar Hauser]
zu sein scheint, leidet nach Ausweis der Akten in Sachen Kohlbauer c. von Albers-
dorf, Kostgeldsforderung, ad 20 Gulden betreffend, an überflüssigem Geldmangel,
daher der begehrte Vorschuß ganz erklärbar ist“ (Akt A. II. f. 165. IV. f. 82).