fullscreen: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

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verbe, die fihH gar bald der Wafferkraft und verbefferter Arbeitsweifen 
gedienten, Kann eS auch gelten, daß der Nürnberger Rat im Iahre 
1403 eine majdinelle Einrichtung zum Drahtziehen — verbot. „Wrich 
Mulner anı fant (an Sand, einem Plag an der Reanis) hat ge= 
jmorn, daz er in der mül am jant noch im Feiner andern müll Die zu 
ber {tai gehört fein rad verfer daz man anders domit nal dann e$ 
vor gemalen Hab die weil er jeb, on des rat$ wort, und ob der Eunft 
mit dem rad daz dort folt gezogen Haben iht gelernt Hat daz er das 
uyemant ler, noch felber treib, auch fein [ebtag.“ Chenfo werden 
andere Drahtzieher, DH. Pawm Harbegen u. j. mw. verpflichtet, zu 
idhwören, daß fie das Rad, „das drot folt gezogen haben“ abbrechen 
und „diefelbe Kunft iemer treiben und auch das nyemant leren, die 
weil fie leben.“ Nürnb. Kr.=2Al. Ratsbuch Nr. 1, ff. 78a, 
168. Val. Rüdiger, Ältere Hamburgifche und hHanfeftädtifche Dand- 
merfSgefellendokumente, in der Zeitfchrift des Vereins für hamburgifche 
Beichichte. N. F. 3. Band, S. 526 {ff.; Stieda, Zur Gefchichte Des 
deutfchen Sejellenwefens, in den Sahrblichern für Nationalökonomie 
und Statijtik XXX, S. 334 ff. 
169. Wir befiben eine umfängliche, überfichtliche Darftellung der 
Borgänge, die fih in den Sahren 1548—1578 abfpielten (die zweite 
Konfliktsperiode währt von 1567—1573) in der Niederfchrift: Sum 
mari{dher ertraft aus allerlei fchriften, mas auf den gehaltenen reichs$: 
deputation8: und Fraißtägen und fonften etc. der gefhenkten hHantwerk 
oder Hantwerksfchenkfen halben von 1548—1573 jar gehandelt und 
verabfchiedet worden ift. Der Deckel trägt die Auffchrift: die gefhenkten 
hantmerk oder (wie mans nennt) hHantwerkfchentken , und Dverfelben 
allgemaine caffation im heiligen reich teutfcher nation belangende 
Ar. A. S. I, Q. 208, Nr. 9. Der „Summarifche extralt“ {ft eine 
mufterhafte Zuellenbearbeitung. Über den Zeitraum von 1548—1566 
befonder8 unterrichtet ein ftattlicher Urfundenband (Kr.-QU. S. T, L. 208, 
Nr. 5), der den Titel führt: Acta Originalia, Copien und auß3zug, 
allerlei [chriften und gegenfAHriften , fovil und was Hin und herwider 
auf den gehaltenen reihs: deputations: Freiß und dergleichen tägen, 
auch fonften partikulariter fürnemlid durch etliche ftende und ftet deß 
reich8, von megen der gejchenften handwerk von 1548 biß in das 
1566 jar traftirt, gehandelt, befchloffen, verabfchiedet und mandirt 
worden ift. Wir jhöpfen die thatjächlidhen Angaben der nachfolgenden 
Schilderung aus dem foeben genannten Sammelband. 
[70. 9. a. OD. Urkunden Nr. 1, 2, 8.
	        
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