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Johann Samuel Müller.
„Ad 12. Davon war im Jahre 813 beim Pfarrer Wirth die
Rede; hauptsächlich redete der Aktuar Maier davon, daß der eigent—
liche Urheber auf der Universität zu Erlangen (ein von den Hauseria—
nern übersehenes Indicium der Vaterschaft Stanhopes), wie dies bei
Vornehmen und Begüterten öfter der Fall, nicht sehr fleißig ge—
wesen wäre.“
„13. Was ihm darüber zu Ohren gekommen, auf welche Art
und Weise oder durch welches Vorgeben an Ort und Stelle das
Abhandenkommen des Kindes bemäntelt worden.“
„Ad 13. Darüber weiß ich nichts Bestimmtes zu sagen; wie
mir aber erinnerlich, war im Jahre 813 beim Pfarrer Wirth von
einem erdichteten Sterbefall die Rede, und wie man es anzufangen
habe, daß derselbe in das Sterberegister der Pfarrerei () könne ein—
getragen werden.“
Den 22. Mai wurde das Gericht „im Namen des Königs von
Bayern“ durch Feuerbach aufgefordert, mit umgehender Post seinen
Beschluß anzuzeigen. Es stellte am 25. Mai 1830 „den gehor—
samsten Antrag: gegen den Domprediger Müller wegen Ver—
leumdung die Untersuchung zu veranlassen.“ Man (besonders
der rechtschaffene Metternich) hat das aber nicht für opportun ge—
halten.