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Ein schlaues Komplott!
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er aber diesen Herbst durch die Nachrichten (9) daran erinnert, die man
von Kaspar Hauser in den Zeitungen las. — Schon ini Herbste 1813
kam der Unterzeichnete hinter dieses Geheimniß der Bosheit, als er den
Pfarrer Würth in Vöcklabruck besuchte, und der dortige Landgerichts-Aktuar
Mayer in Gegenwart des Landgerichts-Advokaten von dieser Sache redete,
daß man nämlich ein Kind verheimlichen wolle, oder schon verheimlicht
habe, um sich das Vermögen desselben zuzueignen. Der Unterzeichnete
machte nach seiner gewohnten Freimüthigkeit gleich damals die Bemerkung,
daß ein solches Vorhaben eine große Gewissenlosigkeit voraussetze, und daß
die göttliche Vorsehung die Umstände so zu lenken wissen werde, daß ein
solches Verbrechen zu seiner Zeit nicht unentdeckt und unbestraft bleibe —
und fühlte sich auch jetzt, nachdem er sich mehrere Umstände und Per—
sonen, die an diesem Geheimniß der Bosheit Theil nahmen, erinnert hat,
im Gewissen (1) verbunden, höheren Orts davon Anzeige zu machen und sich
auf solche Art zur Rechtfertigung der göttlichen Vorsehung gegen den Un—
glauben der Menschen als Werkzeug gebrauchen zu lassen. Denn als der
Unterzeichnete im Herbste 1813 beim Pfarrer Würth von der göttlichen
Vorsehung zu reden anfing, sagte der Landgerichts-Aktuar geradezu: „Es
ist eben gut, daß wir an keine Vorsehung glauben, sonst bliebe uns nichts
Anderes übrig, als das Kind aus der Welt zu schaffen.“ Voll Unmut
über eine so verdorbene Gesinnung verließ der Unterzeichnete damals die
Gesellschast und konnte sich nicht enthalten, seinem beklommenen Herzen
unterwegs im Nachhausegehen dadurch Luft zu machen und Erleichterung
zu verschaffen, daß er für das Kind, von welchem die Rede war, betete
und dasselbe in seinem Gebete dem Schutze der göttlichen Vorsehung empfahl.
Haben Euer Gnaden die Güte, an jene Szene zurück zu denken und,
was sich davon in Ihrem Andenken erhalten hat, dem Unterzeichneten ge—
fälligst mitzutheilen. Der Unterzeichnete wird dann auch nicht unterlassen,
das Resultat der Untersuchungen, die er durch seine Angaben bereits ver—
anlaßt hat, Euer Gnaden bekannt zu machen. Auf jeden Fall wird sich
daraus ergeben, was es mit der Freimaurerei und mit dem
Protestantismus auf sich habe. Denn alle vier Personen, die der
Unterzeichnete namhaft machen konnte, sind Freimaurer, und zwei darunter
protestantische Geistliche. Wie verdorben und boshaft müssen doch Menschen
sein, die an einem unschuldigen Kinde eine solche Barbarei verüben und
nachdem sie dasselbe durch eine gänzliche Entfernung und Absonderung von
aller menschlichen Gesellschaft um alle Freude der Jugend gebracht und alle
der Vortheile beraubt haben, die es bei seinem großen Vermögen, das, wie