Besondere soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
909
veih⸗
lizei⸗
RX
Unter
ßten
gieht
Nqe⸗
W
onf⸗
tten
tern
sichern, mußten die unbotmäßigen, verkommeneren Elemente trotz aller Bedenken in den
tädtischen landwirtschaftlichen Betrieb, in dem auch männliche Asoziale arbeiten, eingewiesen
werden. Auf Ersuchen der Polizeipflege halfen mehrere Damen vom Deutschevangelischen
Frauenbund die unheilvollen Schwätzereien der Asylantinnen, zu denen ihnen die eintönige
Arbeit des „Nachtlichtersteckens“ reichlich Zeit ließ, durch Vorlesen, Erzählen usw. zu unter—⸗
binden, um ihren Gedanken eine andere Richtung zu geben.
Seit Inkrafttreten des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes ist die Polizeipflegerin nicht mehr
berechtigt, selbständig die Anordnung der Fürsorgeerziehung zu beantragen. Nach Vereinbarung
nit dem Jugendamt gibt die Polizeipflege nunmehr ihre Anträge in Form von Anregungen
an das Jugendamt, welche sie begutachtend an das Vormundschaftsgericht weiterleitet.
12. Nürnberger Kinderhilfe E. V.
Hierüber wird von fetzt ab im Abschnitt IX, Gesundheitswesen und Jugenoöͤpflege“ berichtet.
31
ung
ert.
yon
en.
d
ae
ch⸗
I0
yo
n0
nd
e
n
d“
iꝙ
zer
zen.
Nen
gig
zale
sen,
ist⸗
gen
1h⸗
Be⸗
dle⸗
den
oser
?r⸗
IX. Gesundheitswesen und
Jugenopflege.
1. Städtisches Gesundheitsamt.
Allgemeines. Im Ottober 1925 wurde infolge Teilung des Wohlfahrtsreferates,
wie bereits beim Bericht über das städtische Wohlfahrtsamt ausgeführt wurde, ein eigenes
Referat für das Gesundheitswesen und die Jugenofürsorge geschaffen mit der Bezeichnung
„Gesundheits⸗ und Jugendamtsreferat“.
Der Wirkungskreis des Gesundheitsamtes erfuhr durch Zuweisung neuer Geschäfts⸗
aufgaben eine wesentliche Erweiterung. Die Angelegenheiten des ärztlichen Dienstes an den
Volkshauptschulen und Fortbildungsschulen, einschließlich der Schulzahnklinik, wurden vom
Schulreferat, die Säuglings⸗ und Kleinkinderfürsorge vom Wohlfahrtsreferat abgetrennt und
nit den Angelegenheiten der städtischen Säuglingsheime, der Mutterberatungsstellen und des
Wöchnerinnenheims ab 29. Oktober 1925 dem Gesundheitsreferat zugewiesen.
Gemeingefährliche Krankheiten. Im JZuli 1028 infizierte sich ein Postbeamter
»eim Verladen einer ausländischen Tierhaarsendung im hiesigen Bahnhof mit Milzbrand.
Ddie notwendigen Maßnahmen wurden sofort getroffen; der Erkrankte konnte geheilt werden.
Weitere Milzbranderkrankungen kamen nicht vor.
Impfwesen. Die ordentliche Schutzpockenimpfung für Erst- und Wiederimpflinge fand vom
J. Mai bis 9. Juli 1925 an 20 Impftagen statt; ferner wurde am 23., 24. und 25. September
925 ein außerordentlicher Impftermin abgehalten, von welchem in 468 Fällen Gebrauch
zemacht wurde. Geimpft wurden insgesamt 11295 Kinder und zwar 4181 Erstimpflinge
und 7114 Wiederimpflinge. Außerdem wurden bei Privatärzten 1002 Erstimpflinge und
70 Wiederimpflinge geimpft.
üÜbertragbare und ansteckende Krankheiten. Die Zahl der im Berichtsjahr
zemeldeten Fälle war für die einzelnen Krankheiten folgende: Diphtherie 122, Genickstarre 5,
Aindbettfieber 31, Kinderlähmung 4, Scharlach 398, Ruhr 18, CTyphus 17, Paratyphus 32,
Krätze 209 Fälle. Außer den erwähnten Paratyphusfällen kamen noch 27 Erkrankungen
zur Meldung, die auf den Genuß von angeblich verdorbenen Fleisch- und Wurstwaren erfolgten.
ůü