kein so unerhörtes Ereigniß, daß dadurch die Stellung des
Vaters oder gar erst das Ansehen der römischen Kirche
ernstlich erschüttert worden wäre. Zu Verbrechen, wie jahre—
langer Einschließung oder gar zum Morde konnte der Vorfall
kaum Anlaß geben. Ein uneheliches Kind ließ sich wiel
leichter und gefahrloser auch unter Schonung seines Lebens
und seiner Freiheit bei Seite bringen. Wenn überhaupt an
Hausers Person ein wichtiges Geheimnis haftet, und das,
was er über seine Einkerkerung erzählt hat, wenigstens zum
Teil der Wirklichkeit entspricht, so war er wahrscheinlich
von ehelicher Geburt. In diesem Punkte gebe ich Herrn
von Feuerbach recht.
Derartige Mittelstraßen in der Hauptfrage sind heute
immer mehr verlassen worden. Damit ist freilich nicht ge—
—K
als ein Betrüger, aber weniger als ein Thronerbe, so war
nur eine nicht allzu große Zahl von Personen an seinem
Leben oder Sterben interessiert, das Geheimnis hatte wenig
oder gar kein öffentliches Interesse, seine Spuren zu ver—
folgen lohnte sich kaum, und so ging es mit seinen Mit—
wissern zu Grabe. Desto mehr sind die beiden einander
gegenüberstehenden Ansichten, entweder Erbprinz oder Be—
trüger, in den Vordergrund getreten.
Die Vermutung, Hauser sei der rechtmäßige Thronerbe
von Baden gewesen, ist neuerdings durch den Baron Alexander
v. Artin mit Leidenschaft verfochten worden. Derselbe geht
soweit, von „des Rätsels Lösung“ zu sprechen. Ich habe
mir nun die Aufgabe gestellt, nachzuweisen, daß das Rätsel