fullscreen: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

516 Fünfter Teil. Die öffentlichen Ausgaben von 1431 bis 1440. 
Hans Lebküchler daselbst sab. a. Ephiae.“ R32: 10 grosch. R36: 14 %. 
R39: 12 grosch. R40: 12 grosch. rec. H. Lebküchler. Item 12 grosch. 
rec. derselbe. 
7. Köln. Vom Rechten zu Köln R31: 1 G 1 grosch. rec. Ulr. Hirsch- 
vogel. Item 1% 1 4hl rec. Chr. Armbauer, fer. 6. p. Michael. R32: 
16. R34: 16 1% rec. Ulr. Hirschvogel. R85: 1 GG!” rec. derselbe, 
Paschae. R36: 1G 24'a, „das Ulr. Hirschvogel ausrichtete.“ R37: 16 
41, ß in Gold rec. Wilhelm Hirschvogel, sab. p. Walpurg. R38: 1G 
L ort rec. derselbe. R39: 1G 2% ß rec. derselbe. 
8, Lüttich. R36: „2 & 1 ß für ein Schwert, das man dem Bischof 
zu Lüttich das Jahr für das Zollrecht schickte, das man ihm Jährlich zu 
geben schuldig ist, und das man ihm nach Ausweis unserer Register 
43 Jahre lang nicht gereicht hatte, weshalb er seinem Schultheifs zu 
Lüttich und andern den Seinigen befohlen hatte, unsere Kaufleute und 
ihre Habe darum aufzuhalten. Item 12 g£ für ein Gefessel zu dem Schwert. 
So hatte Peter Meyer, unser Bürger, den wir zu dem ehegenannten Bischof 
schickten, solche Sache mit 5. Gn. abzutragen, darunter verzehrt 60 G" 
und mehr 73 G'”, davon man einen Teil für etliche Panzer und Koller 
ausgab, die man etlichen seiner Räte schenkte. Damit trug man alle 
vergangenen Sachen mit 5. Gn. ab. So gaben wir demselben Peter Meyer 
zu Liebung für seine Mühe ein Pferd, das er für 8 G gekauft hatte, und 
dazu 20 G'", Das macht alles in einer Summe 2% % 3 ß und 161 GG”, 
fac. 179 &% 14 %ß 8 hl“ — R837: „26 in Gold, die Peter Meyer dem 
Bischof von Lüttich für das Schwert und Recht von unsertwegen bezahlt 
hat; des er eine Quittanz brachte. Aet. fer. 4. p. Pur. Mar.; fac. 2@ 
4 8.“ — R838: „2% 16 ß, das Schwert zu fegen und zu fassen und für 
eine Fessel gen Lüttich. Item 3 GG Ulrich Kuttner, das Schwert gen 
Lüttich zu tragen; et portavit nobis quittanciam lautend in anno 39.“ — 
R39: „2 € 10 ß, das Ritterische Schwert gen Lüttich auszubereiten; 6 £ 
für eine Fessel zu demselben Schwert; 3 G Ulr. Kuttner, das Schwert 
gen Lüttich zu tragen.“ — R40: „6 ß für eine Fessel zum Schwert gen 
Lüttich; 5%, das Schwert auszubereiten; 3 6 dem Sinterspiefs, das Schwert 
gen Lüttich zu tragen.“ — Aufserdem R40II: „23 #6 7 BB 4 hl für sechs 
Ritterische Schwerter, deren man alle Jahre eins dem Bischof von Lüttich 
von des Zollrechts wegen schickt. Davon gab man 6 G für die 6 Klingen, 
und 15% (je von einem Schwert 2% &), sie zu fegen und auszubereiten, 
und 9ß 7 hl zu Passau den Knechten zu Trinkgeld und Fuhrlohn , die 
Klingen herzuführen, und 3 £ des Schwertfegers Knecht zu Trinkgeld.“ — 
R4011: „2% ß für ein Tuch, darein man die Ritterischen Schwerter gen 
Lüttich einschlug, um sie vor Rost und Schaden zu bewahren.
	        
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