Volltext: Nürnberg

Pa 
tigen Akt bezeichnet, nämlich durch den Erlass des be- 
rühmten Reichsgrundgesetzes, der sogenannten „goldenen 
Bulle“, welches der Kaiser bei dem Reichstage von 1356 
in Nürnberg dem Reiche verlieh, und in dem unter An- 
derem verordnet war, dass jeder Kaiser seinen ersten 
Reichstag in Nürnberg halten solle. 
Seit dem Aufruhr von 1348—49 wurde die Ordnung 
im Innern nicht mehr gestört, dagegen hatte die Stadt 
mit ihren Nachbarn, den Burggrafen, und mit dem um- 
wohnenden raub- und rauflustigen Adel mancherlei Streitig- 
keiten und Kämpfe zu bestehen. Unter die Ritter, welche 
der Stadt mancherlei Schabernack spielten und die Sicher- 
heit der Landstrassen gefährdeten, gehörte Eppelein 
(Appolonius) von Gailingen, der fortwährend mit Nürn- 
berg und anderen Reichsstädten in Fehde lag und ihre 
Kaufleute beraubte. Die Sage erzählt von ihm, dass er, 
als ihn die Nürnberger einmal gefangen und in den 
Thurm gelegt hatten, sich ausgebeten habe, sein Ross im 
Schlosshof tummeln zu dürfen, plötzlich aber mit dem- 
selben von der Mauerbristung beim sogenannten fünf- 
eckigen Thurm über den Stadtgraben gesetzt und so der 
Gefangenschaft wieder entkommen sei. Mehrere in die 
Stadtmauer gegrabene Hufeisen gelten als Wahrzeichen 
für diesen fabelhaften Sprung. Später bekamen ihn die 
Nürnberger aber doch wieder in ihre Gewalt und liessen 
ihn und zwei seiner Gefährten bei Neumarkt in der 
Oberpfalz mit dem Schwerte hinrichten. Die Städte 
vereinigten sich endlich zu entschiedener Bekämpfung 
der Wegelagerer, wobei Nürnberg durch seine Macht 
an Leuten, Pferden und Geschütz sich vor allen aus- 
zeichnete. Schon im Jahre 1376 wurden die ersten 
Geschütze in Nürnberg gegossen. Der Macht der Donner- 
büchsen konnten die Burgen der Ritter nicht lange wider- 
stehen und eine grosse Anzahl derselben wurde in diesem 
Kriege zerstört. Zu Anfang des 15. Jahrhunderts hatte 
die Nürnberger Geschützgiesskunst schon einen bedeu- 
tenden Ruf erlangt und die Chroniken berichten, dass 
die Stadt Bern ein Geschütz von ungewöhnlicher Grösse 
zu Nürnberg giessen liess. — 
Der im Jahre 1419 zwischen dem von Kaiser Sig- 
mund mit dem Markgrafenthum Brandenburg belehnten
	        
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