Objekt: Historische Beschreibung der Stadt Nürnberg

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wohl aber männiglidh zur Genlige berichtet werden, und Jein möge, 
was ihmc Hierzu zu fteucen. und. beizutragen obliege, wie nicht 
weniger an welchem Ort und in was Zeit folche außerordentliche 
Steuer abgeführt werden folle; 
So hat dahero Ein Hochlöblicher Kath. dieje gegenwärtige 
Verordnung in der Abjiht und mit dein Befehl durd den Druck 
pudbliziren, und den rejpektive Herren Safjen - Hauptleuten in allen 
VBierteln der Stadt, desgleichen dan. Gericht: und PBflegämtern in 
beiden Borftästen, Wöhrd und Goftenhof, zufertigen zu Inffen, 
für eine Iiothdurft erachtet, daß folde allen Bürgern, Imvohnern 
und Schußverwandten ir der Stadt und den Vorftästen, auch den 
Bürgern in den nächtt um die Stadt gelegenen Särten, durd) fie, 
die Saffenhauptleute, unverzüglich und in deren Abwejenheit durd 
andere darzu beftimmte Berfonen bekannt gemacht, und fih hernach, 
bei Erlegung diefes auferordenilihen Beitrags, in allen Stücken 
geachtet werden jolle. 
E83 it demnach Eines Hochlöblichen Raths Will und Befehl, 
erfordert cS auch die Wichtigkeit der, gegenwärtigen Sache, ‚wie 
nicht weniger die fchuldige Obliegenbeit der hürgerlihen Pflichten, 
und wahrer patriotifjcher Eifer, audy die nöthige Mufredthaltung 
de$ Hiejigen Aerarli,. daß ein jeder von erft gedacht, deren Bür- 
gern, Smvobnern und Schukverwandten, geiftz und weltlidhe, fo: 
wohl für fi, a8 für diejenige, deren Öüter., derfelbe in Ber: 
waltung hat, wie auch von Familien und andern {od geiftz als 
weltlichen. Stiftungen, das Seinige williglih und Hinklänglig Lei: 
trage, und zu dem Ende derjenige, welcher unter eine oder die 
andere Haupturannjhaft geHüret, nach Infinuation diefes, an dem 
Tag und in der Stunde, wann er zu dem Ende vorgefordert 
werden wird, behöriger Orten und Enden, und zwar, woferne 
anderjt Krankheit oder ehHrhafte und gegründete Urjachen daran nicht 
bverhinderlich fein fullten, in felbjt eigener Perfon, nicht aber, wie 
lonjt, dem der Obrigkeit fhuldigen, Nejpekt zu entgehen, bei ver: 
idiedenen, heil. durd Berirehmng der Domejkiguen, 1heils, zumalen 
bei dem Lrofejfioniften durdy NAojchiekung ihrer Weiber, gefhehen, 
fi foOuldig und willig einfinden, mit einem folden Beitrag, weichen
	        
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