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Wahrheit des Vorbringens der verdächtigen
Person sofort zu pflegen, insoweit dies ohne
weitere Verzögerung und ohne die Beeinträch—
tigung der Möglichkeit der Verhaftung, bezw.
Vorführung geschehen kann.
Der wesentliche Inhalt eines Haft- oder Vor—
führungsbefehls, namentlich der Grund der
Verhaftung — die strafbare Handlung, wegen
deren der Haftbefehl erlassen wurde, das Ur—
teil, zu dessen Vollzug sie angeordnet wurde,
sind dem zu Verhaftenden oder Vorzu—
führenden bei der Festnahme bekannt zu geben
und zwar in der Regel durch Vorzeigung,
nötigenfalls durch Vorlesung des betreffenden
Schriftstücks.
838.
Bezeichnung der Behörde, welcher ein Verhafteter
oder Festgenommener vorzuführen ist.
Personen, welche auf Grund richterlicher Haft—
befehle festgenommen werden, sind — wenn nicht
anderweitige Anordnung getroffen ist — falls der
Haftbefehl von einem der hiesigen Herrn Unter—
suchungsrichter erlassen wurde, diesem Richter, andern—
falls dem dienstthuenden kgl. Amtsrichter, solche,
welche auf Grund staatsanwaltschaftlicher Haft—
befehle festgenommen werden, dem betreffenden
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