Metadaten: Erinnerungsblätter zum 60jährigen Bestehen des Schullehrer-Seminars Altdorf

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die die Minderzahl bildenden katholischen Seminaristen doch unter sich 
zusammen? Nicht im mindesten. Besuchte mich doch einer im vorigen 
Jahre in Erlangen. Er konnte nicht vorüberfahren, ohne seinen ehe— 
maligen Seminargenossen zu sehen und mit ihm zu plaudern über 
die Erlebnisse in der langen Zwischenzeit und unsere glücklichen Jugend— 
tage in Nürnberg. Eine derartige nach 50 Jahren ausgestellte Quit— 
tung über unser freundschaftliches Zusammenleben am paritätischen 
Seminar wird wohl als giltig angesehen werden müssen. 
Sollte denn heutzutage in einer paritätischen Anstalt nicht 
wieder ein ähnlicher Geist freundschaftlichen Zusammenlebens 
zu erzielen sein? Was ich in dieser und anderer Hinsicht am 26. Juli 
d. J. über das seit einem Jahre simultane Seminar Bamberg an 
Ort und Stelle erfuhr, hat mich mit inniger Freude erfüllt 1). 
Leben doch auf unsern Gymnasien und Gewerbschulen auch Schü— 
ler verschiedener Konfession friedlich nebeneinander. 
Ich habe nie dem Indifferentismus in Bezug auf Religion 
das Wort geredet, aber auf die Frage: ob die Schule die Aufgabe 
habe, die kirchlichen Gegensätze zu verschärfen und weiter in das 
bürgerliche Leben hinüber zu tragen? denke ich auch heute noch ent— 
schieden so, wie ich 1856 im „Schulblatt für Franken“ geschrie— 
ben: „„Nach dem Volksbewußtsein haben die Geistlichen mehr den 
Unterschied der Konfession zu repräsentieren, während dem Lehrer 
die Vermittlung im Leben thatsächlich zugestanden ist. 
1) Der Zeitströmung Rechnung tragend, wurde von der bayr. Staats— 
regierung die Kgl. A. Verordnung vom 22. Juni 1815, „die Bildung und Ein— 
keilung der Schulsprengel betr.“ abgeändert und durch die K. A. Verordnung 
vom 29. August 1873 „Die Errichtung der Volksschulen und die Bildung der 
Schulsprengel betr.“ ersetzt, welche den Gemeinden die Einführung von Simul— 
tanschulen ermöglichte. In gleichem Sinne wurde laut höchster Ministerialent— 
schließdung vom 14. September 1878 das bisher katholische Schullehrerseminar 
zu Bamberg in ein Simultanseminar umgewandelt und demzufolge angeordnet, 
daß sämtliche Schulamtszöglinge Oberfrankens von nun ab in das Seminar zu 
Bamberg, in dem auch das Lehrerpersonal eine Änderung im Sinne des kon— 
fessionellen Ausgleichs erfuhr, einzutreten haben. Das Simultanseminar steht 
noch in Blüte, dagegen ist die Verordnung vom 29. August 1873, welche die 
Errichtung von Simultanschulen und die Organisation fachmännischer Schul— 
aufsicht den Gemeinden mit Simultanschulen erleichterte, wieder aufgehoben 
worden, und an ihre Stelle trat die K. A. Verordnung vom 26. August 18883, 
welche die Errichtung von Simultanschulen erschwert.
	        
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