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die die Minderzahl bildenden katholischen Seminaristen doch unter sich
zusammen? Nicht im mindesten. Besuchte mich doch einer im vorigen
Jahre in Erlangen. Er konnte nicht vorüberfahren, ohne seinen ehe—
maligen Seminargenossen zu sehen und mit ihm zu plaudern über
die Erlebnisse in der langen Zwischenzeit und unsere glücklichen Jugend—
tage in Nürnberg. Eine derartige nach 50 Jahren ausgestellte Quit—
tung über unser freundschaftliches Zusammenleben am paritätischen
Seminar wird wohl als giltig angesehen werden müssen.
Sollte denn heutzutage in einer paritätischen Anstalt nicht
wieder ein ähnlicher Geist freundschaftlichen Zusammenlebens
zu erzielen sein? Was ich in dieser und anderer Hinsicht am 26. Juli
d. J. über das seit einem Jahre simultane Seminar Bamberg an
Ort und Stelle erfuhr, hat mich mit inniger Freude erfüllt 1).
Leben doch auf unsern Gymnasien und Gewerbschulen auch Schü—
ler verschiedener Konfession friedlich nebeneinander.
Ich habe nie dem Indifferentismus in Bezug auf Religion
das Wort geredet, aber auf die Frage: ob die Schule die Aufgabe
habe, die kirchlichen Gegensätze zu verschärfen und weiter in das
bürgerliche Leben hinüber zu tragen? denke ich auch heute noch ent—
schieden so, wie ich 1856 im „Schulblatt für Franken“ geschrie—
ben: „„Nach dem Volksbewußtsein haben die Geistlichen mehr den
Unterschied der Konfession zu repräsentieren, während dem Lehrer
die Vermittlung im Leben thatsächlich zugestanden ist.
1) Der Zeitströmung Rechnung tragend, wurde von der bayr. Staats—
regierung die Kgl. A. Verordnung vom 22. Juni 1815, „die Bildung und Ein—
keilung der Schulsprengel betr.“ abgeändert und durch die K. A. Verordnung
vom 29. August 1873 „Die Errichtung der Volksschulen und die Bildung der
Schulsprengel betr.“ ersetzt, welche den Gemeinden die Einführung von Simul—
tanschulen ermöglichte. In gleichem Sinne wurde laut höchster Ministerialent—
schließdung vom 14. September 1878 das bisher katholische Schullehrerseminar
zu Bamberg in ein Simultanseminar umgewandelt und demzufolge angeordnet,
daß sämtliche Schulamtszöglinge Oberfrankens von nun ab in das Seminar zu
Bamberg, in dem auch das Lehrerpersonal eine Änderung im Sinne des kon—
fessionellen Ausgleichs erfuhr, einzutreten haben. Das Simultanseminar steht
noch in Blüte, dagegen ist die Verordnung vom 29. August 1873, welche die
Errichtung von Simultanschulen und die Organisation fachmännischer Schul—
aufsicht den Gemeinden mit Simultanschulen erleichterte, wieder aufgehoben
worden, und an ihre Stelle trat die K. A. Verordnung vom 26. August 18883,
welche die Errichtung von Simultanschulen erschwert.