Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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sogar ein jährliches „Wartegeld“ von 28 fl. zu, mit der Verpflichtung 
ihm, falls er seiner Hülfe, etwa im Lateinschreiben, bedürfte, gewertig 
und eim Rath zu gefallen zu sein“. Man sieht, welcher Gunst sich 
der Gelehrte bei den Häuptern des Stadtregimentes erfreute. War 
ihm doch sogar nach dem Tode Hopel's (1533) die zweite Ratsschreiber⸗ 
stelle angebbten worden. Camerarius hatte sie ausgeschlagen, weil er 
der Wissenschaft nicht untreu werden wollte. Nach seinem und Hesse's 
Fortgang blieben nur noch Roting und Schoner an der mehr und 
mehr verödenden Schule. Jener, als tüchtiger Lehrer gerühmt, ein 
jovialer, mit glücklichem Humor begabter Mann, hatte sich in Nürnberg 
verheiratet und mochte wohl wegen dieser Familienbeziehungen die ihm 
liebgewordene Stadt nicht verlassen und Schoners mathematische Thätig— 
keit fand in Nürnberg, das einst Regiomontan zu feinem Studiensitz 
erwählt hatte, gewiß größere Anregung und auch Anerkennung, als ihr 
sonst irgendwo in Deutschland zuteil geworden wäre. Die Lektur der 
Mathematik wurde auch später immer wieder neu besetzt und es folgten 
nach Schoners Tode (1547) noch Joachim Heller und Christian Heyden 
(s. oben Seite 703). 
Wie die mit so großen Erwartungen gegründete Schule später 
nach Altdorf verlegt wurde, wie aus ihr die Universität entstand und 
wie dann 1633 ein neues — das jetzige — Gymnasium wieder in 
St. Ägidien gegründet wurde, davon werden wir später, wenn auch 
nur kurz, zu handeln haben. 
Kaiser Karl V. hatte auf den 21. Februar 1529 einen Reichstag 
nach Speier ausgeschrieben, wo sich Nürnberg durch Christoph Kreß, 
Christoph Tetzel und Bernhard Paumgärtner, denen noch der Syndikus 
Michael von Kaden beigegeben war, vertreten ließ. In Speier drangen 
die kaiserlichen Kommissarien vor allem darauf, daß der Speirer 
Reichsabschied von 1526 für ungültig erklärt würde. Der zur Beratung 
dieser Angelegenheit gewählte Ausschuß, in welchem die Katholiken 
weitaus die Mehrheit bildeten, beschloß, daß diejenigen Stände, in deren 
Lande die neue Lehre schon eingeführt sei, bis zu einem künftigen 
Konzil sich aller weiteren Neuerungen enthalten, die übrigen aber ferner 
bei dem Wormser Edikt verharren sollten. Bei Androhung von Acht 
und Aberacht wurde verboten, einen geistlichen Stand seiner Obrigkeit, 
Renten, Güter, Zinsen und Herkommen zu berauben, ein Artikel, durch 
den u. a. auch Nürnberg in seinen Beziehungen zu dem Bischof von Bam— 
berg schwer bedroht wurde. Der Reichstag nahm im Großen und Ganzen 
die Proposition des Ausschusses an. Da hiemit jede fernere Ausbrei— 
tung der evangelischen Lehre unmöglich geworden wäre, reichten die 
evangelischen Stände gegen diesen Beschluß eine Protcstation ein, in⸗
	        
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