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die Gelder der Gefellen veruntreute und andere Schelmenftücke verübte,
wird ermifcht und auf fünf Jahre ausgewiejen. Ratsprot. a. a. D.
Geft 12, f. 6a.
245. Kod. G.-D. f. 2932.
246. In der Golbfchmiedslade (G. M. Nr. 6) finden fidh darüber
bemerkenswerte Mitteilungen. Bis 1673 waren die Laden vereinigt,
aber die Klage wurde laut, daß „Jo wenig dürftigen gereicht werde.“
Am 14. Yuguft 1673 findet deshalb eine Befprechung von Meiftern
und Gefellen ftatt, weil „einige unruhige Föpf auf die gedanken
fommen, felbiges zufammengelegteS gelt mürde fich noch foweit er:
]treden und argwöhnten zum theil, ob hätte man e8 in anderer nuzen
und nicht dahin zu welchem ende es angefehen, verwendet.“ Die Meifter
erflärten, bie Auflage fei zu niedrig, die Zahl der Gefellen wüchfe bes
ftändig, diefe follten ‚e& mie die Gefellen zu Riga machen, wo es Brauch
jet, „Daß die gefellen unter einander ihnen felbften und den nothleidenden
zum beiten eine erfledliche benfteuer zufammen legen.“ Man einigt fich
dahin, daß jeder Hierher Kommende neu eintretende Gefelle 1/2 fl. in die
Yade legen folle, fein Name folle „zum unvergeßlichen angedenken in ein
abfonderliches Büchlein eingetragen werden.“ Das Kompromiß währt
5i8 zum 15. Auguft 1683. An diefem Tage wird, um den fortwährenden
Befchwerden der SGefellenfchaft ein Ende zu madjen, der Gefellenichaft
ihre Lade zur eigenen Verwaltung übergeben.
247. 6. M. Glajerlade Nr. 46.
248. od. 6.-D. f. 372 b.
249. Die Gefellen erwarben zum Schmud ihrer Herberge Becher
und ähnliche Zieraten, fo die Glafer 1672 aus der „Heinen gefellen
büchßen“ einen „fylbernen übergüldten Becher“ für 19 fl. und ein Hut:
teral dazu für 1 fl. 20 fr.; 1683 einen becher für 28 fl. 34 Ffr., wozu
lie fi Geld von den Meiftern leihen müffen. Cinnahme- und Aus:
gqabebuch, SG. M. Giaferlade Nr. 36.
250. Rod. G.-D. f. 79b.
251. od. G.-D. f, 293a/93b. Bei den Barchentwebern mußte
der Gefelle, der ein Darlehen erhielt, „denen verordneten püchfennreiitern
jween vertraute plirgen“ ftellen. Cbhendaf. f. 182a.
252. Das fchon eitierte Ausgabebüchlein der Schreiner (Schreiner
(ade Nr. 11) giebt hierüber erfhöpfende Auskunft, ebenfo das Einnahme:
und Ausgabebuch der Glafergefellen (Glaferlade Nr. 36). In leßterem
heißt eS 3. B.: anno 1683 haben wir auß der gefellen Iaten dem Jacob
Dorn von Altenbura 3 fl. aus nottorft voraeftredt welches er in Ua