386
Baracken und 6 (6) einzelne Turnhallen; 18 (18 berichtigt) lagen in der inneren Stadt und
79 (74 berichtigt) im Burgfrieden.
An Räumlichkeiten wurden insgesamt durch die Werktagsschulen 1246 (1142)
benutzt. Darunter waren 905 (872) Lehrsäle, 2382 (155) Lehrer-, Obmann-, Ausweich— usw.
Zimmer, 35 (30) Turnhallen und -säle, einschließlich 2 Turnhallen der höheren Mädchen—
schule und 16) gemietete Turnhalle, 23 (21) Brausebäder, 5 (8) Schulküchen, 2 (1) Schüler—
werkstätten, 6 (2) Speiseräume und 40 (35) Karzer.
211 (209) Schulräume wurden durch die Mädchenfortbildungsschule, 84 (84) durch
Knabenfortbildungsschule mitbenutzt.
Außerdem hatten in Alleinbenutzung: die Mädchenfortbildungsschule 1 Schulküche
und 1 Lehrsaal, die Knabenfortbildungsschule 15 Lehrsäle und 2 Inspektionszimmer, die
Handelsschule für Mädchen 13 Lehrsäle, 1 Inspektions- und 1 Lehrerzimmer.
8 (8) Lehrerzimmer waren dem Verein Jugendhort zur alleinigen Benutzung oder
Mitbenutzung überlassen, außerdem 4 (4) Zimmer an einzelne Jugendhorte, 122 (121) zur
Abhaltung der Christenlehre, des Konfirmandenunterrichts uswp, 3 (3) an die Gärtnerfach—
schule und 10 (10) an den Verein Frauenwohl zur Abhaltung von Unterrichtskursen, endlich
mehrere Zimmer und Turnhallen an Vereine, Gesellschaften usw. zu verschiedenen Zwecken
überlassen. Einige Zimmer waren vollständig vermietet.
Wegen Benutzung der Schulhäuser zur Abhaltung öffentlicher Wahlen, zu den
Impfungen und zu sonstigen gemeindlichen Zwecken, wie auch für Vereinszwecke siehe Ver—
valtungsbericht 1909 S. 417 und 1910 S. 336.
Es betrug der Mietanschlag für die städtischen Volksschulgebäude 842049
(703 240) Ac), für die 4 Stiftungsgebäude 2777 (2777) MA,. im ganzen also 84826
766 017) M.
Außer diesen Schulgebäuden sind noch vorhanden:
Schulen
Mä“ Mä
Knabenfortbildungsschule 2 (2) Gebäude mit einem Mietanschlage von 12700 (12700)
Handelsschulef. Mädchen 1 (1, F F 1460 (1460)
höheren Mädchenschulen 403) , 37 860 636 940)
Bauschule 2(4. , F 13235 (14035)
Musikschule 2(1) , F F F „7610 (6350
Es sind demnach vorhanden, einschließlich der Baracken und einzeln stehenden Turn—
hallen, 108 (103) städtische Schulgebäude mit einem Gesamt-Mietanschlage zu 966 424
837 502) M. )
Schulhausmeister. Die im Verwaltungsbericht 1907 S. 595 ff. abgedruckte Dienst—
anweisung für die Hausmeister an den städtischen Schulen in Nürnberg wurde durch die
neu erlassene Dienstanweisung vom 18. März 1911 ersetzt. Diese lautet:
8S1.
Allgemeines. Für jedes städtische Schulhaus wird vom Stadtmagistrat ein Hausmeister auf—
gestellt, welcher die aus der Verwaltung des Schuleigentums und dem Betriebe der Schule erwachsenden niederen
Dienste sowie die ihm vom Magistrate besonders aufgetragenen Dienste zu verrichten hat.
Er hat gegen die Lehrer und Lehrerinnen, die an der Schule tätig sind, und gegen alle Personen, die
an ihr die Aufsicht führen, ein achtungsvolles und dienstwilliges, gegen die Schulkinder ein freundliches Benehmen
zu beobachten und bei seinen Hausgenossen, die ihn in seinem Dienste unterstützen, auf ein gleiches Verhalten
zu dringen.
Für den Fall seiner Abwesenheit hat er dafür zu sorgen, daß seine Familienangehörigen den Dienst
versehen. Für Handlungen und Unterlassungen seiner Familienangehörigen in Ausübung dienstlicher Verrichtungen
ist er verantwortlich.
H Berichtigt auf Grund des Rechnungsabschlusses.