fullscreen: Das alte Nürnberger Kriminalrecht

LO A. Allgemeiner Teil. I. Das Verbrechen. 
ehrbaren Rat viel Ärger; meist zeigte er sich doch hier — wenigstens 
in Bezug auf erstere — zur Nachsicht geneigt, wenn diese auch 
nach seinem Ausspruch eine heillose Rotte, welche „Polizei und 
gutes Wesen untergraben und dafür ein ganz Barbarisch Cyklopisch 
schädlich wildes Wesen einführen“ wollen.!) 
Hatte man es, was die Musensöhne anbetrifft, mit immerhin 
einigermafsen gesitteten Leuten zu tun, welche in ihrem Altdorf 
die Ruhe der Hauptstadt nicht so sehr zu gefährden vermochten, 
so rekrutierten sich die Stadtschüler zum Teil aus sehr frag- 
würdigem, zuchtlosen Gelichter. Führte auch die Rute ein dra- 
konisches Regiment, von einer Disziplin, wie heutzutage, konnte 
keine Rede sein, ebenso wenig von einer Überwachung der Rangen 
aufserhalb der Schule. Nächtlicher Unfug, Prügeln von Nacht- 
wächtern zählten nicht zu Seltenheiten. 1609 erteilte man dies- 
falls den Tätern lediglich eine „sträfliche Rede“: „Sollten sich 
solcher gestalt weitter nit betretten lassen, do sie Schüler sein, 
wollten sie aber keine sein, solten sie sich von hinnen hinweg 
begeben.“!*) 1404 sperrte man mehreren auf ein Jahr das Thor 
„daz sie dabei warn, da der schulmeister zu sant Egidien ge- 
wundet ward.“ Als noch bedenklicher charakterisiert sich (1500) 
ein förmlicher Aufruhr in der Sebalder Schule, in Folge dessen 
der Magister die bewaffnete Hermandad um Beistand anflehen 
mufste. 15) 
Wie Meister und Gesellen der verschiedenen Gewerke „Ge- 
fechte“ aufführten, so balgten sich auch die Lehrlinge oft in 
wüstester Weise, so dafs der Rat den Stadtknechten die Ordre 
gab, bei Rottierung und nächtlichem Rumor einen „Griff“ zu tun 
and die Rädelsführer in das Loch zu werfen. Als bei einem 
y 
13) Mand. 1627 u. 1713. 
14) Sie hielten nämlich das Prügeln für erforderlich, da die Nachtwächter 
sehr bezecht gewesen. 
15) „da wolten sie nit kumen und sprachen er het vor etlicher zeit zu 
in gesprochen, sie solten dieb am galgen regiern, er wolt sein schuler wol 
regiern om sie.“ In seiner Bedrängnis forderte er andre im Namen des 
Bürgermeisters auf, welche sodann das Haus mit blosen Schwertern stürmten. 
„da wolten die schuler ains tails zu den venstern herab, aber die waganten 
(bachanten, ältesten Schüler) stachen herab mit spiefsen und stangen die 
statknecht von den steiglaitern. da hieben sie die schultür auf mit gewalt 
die weil da warn die schuler all heraufs,‘“ Hegel 5, 620. Würdig an die 
Seite stellt sich der 1503 erwähnte Unfur, 5, 659.
	        
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