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bildet deoen Gewinn der Wirte, die dritte schliesst man auf
an 86. Sebastianstag (20. Januar), an welchem oein „gut ehr-
liches“ Mahl stattfindet, zu dem auch etliche Herren vom Rat—
geéeladen werden.
Dieses Festmahl am s8t. Sebastianstage ist die einzige
Beziehung zu dom ob seines Märtyrertods durch die Pfeil—
schüsse der Heiden allgemein als Patron der Schützen ver—
ehrten Heiligen, die uns hier in Nürnberg aufgestossen ist.
Den Namen von ihm entlehnt — wie wir so viele Sebastians-
brüderschaften sonst im Reiche findoen — haben weder die
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schaft. Auch der stark geistliche Charakter, der den Se—
bastiansbrüderschaften anderer Städte innewohnt und sie zu
halb religiösen Brüderschaften erhebt, ist in Nürnberg histo-
risch nicht bezeugt. Prozessionron, Messen und Beichten,
Stiftungen von Altären, Altarbildern und Kerzen, Gründungen
besonderer Pfründen mit besonderen Caplänen und, was sehr
wesentlich ist, die Aufnahme von anderen Nicht-Schützen-
brüdern, ja selbst von Frauen in die Brüderschaft, damibt
sie an den frommen Werken derselben Teil nehmen können,
von allem diesem haben wir in Nürnberg nicht die geringste
Kunde. Unmöglich ist es deshalb nicht — bei dem Mangel
alles ältereon urkundlichen Materials im Archiv der Schützen-
gesellschaft — dass dergleichen Verhältnisse im Mittolalter
auch hier bestanden haben. An Vereinigungen von Hand-
werkern zu religiösen Brüderschaften hat es auch hier nicht
gefehlt, allerdings sah sie der Rat nioht gern, unterdrückte
sis meêeist sehr rasch und hielt, wo er sie erlaubte, stets ein
wacdhsames Auge über sie, damit sich nicht aus ihrem Schoosse
demokratische Umtriebe erhöben. Daher waren auch die
Zünfte, die „geschworenen Handwerke,“ wie man sie hier
nannte, im höchsssten Masse unterdrückt und in ihrer Freiheit
beschränkt. Dasselbe gilt aber auch von unserer Schützen-
gesellschaft zu St. Johannis. Alle Einladungen zu auswärtigen
Schiessfeston, Prkundigungen wegen irgend eines Schiess-
gesellen, Anfragen wegen der Schützenordnung u. s. W.,
kurzum alle Schreiben, die bei der Schützengesellschaft ein-
gingen, waren die Schützenmeister gehalten, womöglich un-—
eröffnot doen verordneten Schützenherren oder dem Zeug-