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wurden. Im März 16086 liess sieh der Rat vom Zeugamt —
das demnach damals die Ausgaben für die „Schiessen“ auf
dem Land verrechnete — eéine Bereohnung anfertigen, wie
und was man an den Gaben für die Schiessübungen ersparen
könne. Der Zeugmeister — damals Johann Carl, ein rühm-—
lichss bekannter Ingenieur — schlug vor allom vor, dass man
die Verabreichung der Gaben, Hosentücher, Barchent und Helle—
barden im Stück, mit deren Ankauf man bisher viel Mühe
und Arbeit gehabt hätte, zunächst ganz fallen lasses und an
deéren Stelle den Schützen lieber das bare Geld geben möge.
was sie auch selbst gewiss bei weitem vorziehen würden.
Ausserdem aber kKönnten an der bisher für die Preise veraus-
gabten Summe — zuletzt 831 fl. — wenigstens 61 H. erspart
werden. Der Rat fasste darauf den Beschluss, diess Summe
auf 200 fl. und seine eigenen Gaben aus der Losungsstube
auf 100 H. herabzusetzen. Insgesamt wurden also jetat —
seit 16366 — den Schützen nur 800 fl. ausgozahlt, die jedoch
auf vielfache dringliche Vorstellungen der Schützenmeister
im Jahre 1650 wieder auf 875 f. erhöht wurden. Bei dieser
Summeée blieb es bis 1785, in welchem Jahre der Rat durch
den immer stärker hervortretenden finanziellen Ruin der
Reichsstadt genötigt wurde, seinen Beitrag auf 200 f. herab-
zusetzen, der dann freilich, da die Schützen den Entschluss
kundgaben, unter diesen Umsstäünden das Schiessen lieber ganz
aufzugeben, noch einmal um 50 fl. erhöht wurde. Doch sollte
os dabei nicht bleiben. Die Finanzen der Stadt gerieten all-
mälig in einen dermassen trostlos zerrütbteten Zustand, dass
selbst die Behörden des doch auch schon recht wurmstichigen
alten heiligen römischen Reichs dies nicht lünger stillschwei—
gend mit ansehen Konnten. Es wurde 1797 éine kaiserliche
„Subdélegationskommission“ eingesetzt, die nach besten
Kräften sieh bemühte, durch grösste Sparsamkéit den Nürn-
berger Stadtsückel einer gründlichen Radikalkur zu unter-—
ziehen. Eine Folge ihrer Bemühungen in diesem Sinne war
auch die von der Schützengesellschaft sehr traurig empfundene,
aber unter den dermaligen Umständen der Behörde nicht
übel zu nehmende gänzliche Einziehung der Herrengaben und
freion Holzbezüge, die gleichfalls so lange üblich gewesen
waren. Den Büchsenschützen blieb nichts weiter als die