Metadaten: Fürth in Vergangenheit und Gegenwart

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1617. Hundertjährige Reformationsfeier. Text 2 Thessal. 2, 8, 
1 Tim. 4. 
Der 1618 angestellte Pfarrer Sartorius hatte mancherlei Kämpfe 
mit dem F. Geleitsamt, der Gemeinde und der Domprobstei zu bestehen. 
Das Geleitsamt wollte ihm sogar vorschreiben „was er predigen, wie er 
Gottesdienst halten solle“. Er wurde von einem gewissen Angießer ver— 
klagt, worauf er sich folgender Maßen verteidigte: 
Auf Angießers Fabelhansen falsche Anklage 
antwortet Endesbenannter: 
„Als ich die Pfarre angetreten, habe ich eine ziemliche Unord— 
nung gefunden mit der Beichte und Taufe, welche beide 34 Jahre 
lang im Pfarrhof gehalten wurde. Ich habe den Veuten zugesprochen, 
sie hinfort, wie an andern Orten üblich, in der Kirche zu halten, was 
auch geschah. In der Beichte haben die Leute wenig oder geringen 
Bericht empfangen und war die Beichte: „Herr, laß mich zum 
Abendmahl gehen“. Deshalb bin ich bewogen worden, eine ordent— 
liche Beichte herzustellen, und sie nach allen Predigten abzulesen, deren 
sich die Zuhörer nicht allein erfreut, sondern sie auch abzuschreiben 
hegehrt haben. Weil der Verleumder sich unterstanden, in einem Zettel 
vorzuschreiben, was ich in der Kirche verlesen soll, und besonders des 
großen Katechismus Lutheri, welcher alle Sonntage zu Vesper abzu— 
lesen sei, gedenkt, so sage ich, ich weiß ohne seinem Unterricht, daß 
der Vesper in dem ganzen nürnbergischen Gebiet üblich nur zwischen 
Pfingsten und Ostern, hiernach weiter kein Vesper gehalten wird. 
Weil ich aber weniger Verständnis des kleinen „Katechismi“ bei Alten 
und Jungen gefunden habe, so bin ich gezwungen worden, denselben 
in die Jugend zu pflanzen. Damit dies mit um so größerer Lust 
geschehen möchte, habe ich Geld und Pfefferküchlein unter den 
Kinderlein ausgeteilt. Dadurch habe ich es mit Gotteshilfe in 
einem halben Jahre so weit gebracht, daß die Kinderlein angefangen 
haben, zu lernen den Katechismus ohne die Auslegung. Was die 
Stühle in den Kirchen belangt, so ist es mir ein treuliches Leid, daß 
der vorige Pfarrer Gaben genommen und die Weiberstühle versperren 
und eine Anzahl Männersitze hat hineinmachen lassen, so daß die 
Zuhörer, die *14 Meilen und weiters hieher kommen und die Predigt 
und Sakramente besuchen, stehen müssen. Daß ich Kirchenstühle ver— 
kauft oder andere durch den Schreiner Strommer hinein habe machen 
lassen, ist gemeldeten Schreiber zu hören, daß sich der Verläumder 
eines Frevels unterstanden hat. Schon dem Herrn Held von 
Nürnberg war es erlaubt, Weiberstühle in die Kirche zu bauen, weil 
2 ihrer Freunde allhier gedient, 2 im Chor begraben, einen Altar, 
2 Levitenröcke, 1 Taufstein gestiftet hatten. Von dem alten Pfarrer 
wurde dem alten Schreiner wegen seines üblen Gehörs erlaubt, einen 
Stuhl unter dem Predigerstuhl zu machen. Angießer hätte aber den 
zerrissen, zerbrochen und in die Kirche geworfen, daraus folgt, daß er 
derjenige ist, für den er mich anklagt.“
	        
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