16
4
1617. Hundertjährige Reformationsfeier. Text 2 Thessal. 2, 8,
1 Tim. 4.
Der 1618 angestellte Pfarrer Sartorius hatte mancherlei Kämpfe
mit dem F. Geleitsamt, der Gemeinde und der Domprobstei zu bestehen.
Das Geleitsamt wollte ihm sogar vorschreiben „was er predigen, wie er
Gottesdienst halten solle“. Er wurde von einem gewissen Angießer ver—
klagt, worauf er sich folgender Maßen verteidigte:
Auf Angießers Fabelhansen falsche Anklage
antwortet Endesbenannter:
„Als ich die Pfarre angetreten, habe ich eine ziemliche Unord—
nung gefunden mit der Beichte und Taufe, welche beide 34 Jahre
lang im Pfarrhof gehalten wurde. Ich habe den Veuten zugesprochen,
sie hinfort, wie an andern Orten üblich, in der Kirche zu halten, was
auch geschah. In der Beichte haben die Leute wenig oder geringen
Bericht empfangen und war die Beichte: „Herr, laß mich zum
Abendmahl gehen“. Deshalb bin ich bewogen worden, eine ordent—
liche Beichte herzustellen, und sie nach allen Predigten abzulesen, deren
sich die Zuhörer nicht allein erfreut, sondern sie auch abzuschreiben
hegehrt haben. Weil der Verleumder sich unterstanden, in einem Zettel
vorzuschreiben, was ich in der Kirche verlesen soll, und besonders des
großen Katechismus Lutheri, welcher alle Sonntage zu Vesper abzu—
lesen sei, gedenkt, so sage ich, ich weiß ohne seinem Unterricht, daß
der Vesper in dem ganzen nürnbergischen Gebiet üblich nur zwischen
Pfingsten und Ostern, hiernach weiter kein Vesper gehalten wird.
Weil ich aber weniger Verständnis des kleinen „Katechismi“ bei Alten
und Jungen gefunden habe, so bin ich gezwungen worden, denselben
in die Jugend zu pflanzen. Damit dies mit um so größerer Lust
geschehen möchte, habe ich Geld und Pfefferküchlein unter den
Kinderlein ausgeteilt. Dadurch habe ich es mit Gotteshilfe in
einem halben Jahre so weit gebracht, daß die Kinderlein angefangen
haben, zu lernen den Katechismus ohne die Auslegung. Was die
Stühle in den Kirchen belangt, so ist es mir ein treuliches Leid, daß
der vorige Pfarrer Gaben genommen und die Weiberstühle versperren
und eine Anzahl Männersitze hat hineinmachen lassen, so daß die
Zuhörer, die *14 Meilen und weiters hieher kommen und die Predigt
und Sakramente besuchen, stehen müssen. Daß ich Kirchenstühle ver—
kauft oder andere durch den Schreiner Strommer hinein habe machen
lassen, ist gemeldeten Schreiber zu hören, daß sich der Verläumder
eines Frevels unterstanden hat. Schon dem Herrn Held von
Nürnberg war es erlaubt, Weiberstühle in die Kirche zu bauen, weil
2 ihrer Freunde allhier gedient, 2 im Chor begraben, einen Altar,
2 Levitenröcke, 1 Taufstein gestiftet hatten. Von dem alten Pfarrer
wurde dem alten Schreiner wegen seines üblen Gehörs erlaubt, einen
Stuhl unter dem Predigerstuhl zu machen. Angießer hätte aber den
zerrissen, zerbrochen und in die Kirche geworfen, daraus folgt, daß er
derjenige ist, für den er mich anklagt.“