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mungen des Normativs vom Jahre 1866 schon manche sehr heil—
same Abweichungen gemacht wurden, worunter die Besetzung der Se—
minarinspektor- und Direktorstellen mit Männern aus dem Schul—
stande, die Errichtung eines Simultanseminars zu Bamberg und end—
lich die Veränderung der Stellung der Präparandenlehrer; sodann
auf Antrag der Kammer der Abgeordneten) die Gewährung der
Dienstespragmatik an die 2. und weiteren Seminarlehrer und
Hauptlehrer der Präparandenschulen durch die Gnade Sr. Majestät
König Ludwig II., die Vorschriften über Fortgang, Prüfung und
Qualifikation der Zöglinge der Lehrer- und Lehrerinnenbildungsan—
stalten vom 5. Juni 1879 ꝛc. — Überhaupt haben die Lehrerbildungs—
anstalten sich zu keiner Zeit einer solchen Blüte erfreut, als in den letzten
15 Jahren. Nicht bloß die Frequenz berechtigt zu diesem Urteil, sondern
das einheitliche eifrige Streben nach Mehrung geistigen Besitzes, und
die ernste Konsequenz in der Ausbildung der jungen Leute zu ein⸗
sichtsvollen, sittlichen und praktisch-tüchtigen Lehrern.
IV. Die Hausordnung des Seminars.
Wie aus dem Abschnitt: „Von der Gründung des Seminars
zu Altdorf“ hervorgeht, fand man 1824 es für nötig, an den Semi⸗
narien das Internat einzuführen. Die neugetroffene Einrichtung
wies sämtlichen Seminarzöglingen ihren ständigen Aufenthalt im Se—
minar an. Die bei dem früheren Externat bemerkten Schäden, wie
sie oben angeführt wurden, sollten nun hinwegdekretiert werden; dazu
war ein ganzer Apparat von Gesetzen und Einrichtungen notwendig.
Die vom 30. September 1826 von München datierte Hausordnung
enthält in 11 Kapiteln nicht weniger als 80 Paragraphen. Zur
Beurteilung werden einige Bestimmungen derselben hiemit zur
Kenntnis gebracht 1).
„Jeder „Präparand“ ?) hat bei seinem Eintritte ein genaues
Verzeichnis seiner Kleidungsstücke und seiner Leibwäsche zu übergeben,
am Sonntag eine schwarze Hose und einen dunkelgrauen Rock und
einen Hut, nicht aber eine Kappe oder Mütze zu tragen. Auch hat
1) Mitteilungen über den äußeren und inneren Zustand im K. B. prot.
Schullehrer-Seminar in Altdorf. Altdorf 1828.
2) Die Schüler der Seminare hießen nach Anordnung des Normativs
von 1809 „Schulpräparanden.“