Volltext: Die Intestaterbfolge nach Nürnberger Recht

8 23. Erbfolge, wenn nebft dem Ehegatten Kinder Yinterlajien werben. G7 
gebend, foweit eS fich um Gebietsteile mit Jubfidiär gemeinent 
Kecht handelt, während in den Gebietsteilen mit Jubjidiär 
preußiichen Landrecht Teil IT it. I $ 748 u. ig. des allg 
pr. LandrechtS gelten. 
Arnold I S. 519. Roth, Bayer. Civilrecht I 
S. 414. 
a) Erbfolge der Ehegatten in veriamter Che. 
8 22. 
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Hei der Erbfolge des Ehegatten in verlamter Che find 
vier Fälle zu jheiden: 
a) menn nebit dem Ehegatten Kinder aus der ver» 
jamten Che Hinterlaffen jind, 
b) menn nebit dem Ehegatten Wicendenten, SGeichwiiter 
und Gefchwilterkfinder vorhanden find, 
c) wenn nebit dem Ehegatten entierntere Verwandte 
als Aicendenten, Geichwilter und SGeichmwitterfinder vorhant- 
den find, 
A) wenn der Ehegatte allein {teht ohne Rinder, Aicen- 
deuten und Seitenverwandte. 
f. Erbfolge, wenn nebft dem Ehegatten Kinder aus der verfamten 
Ehe hinterlaffen werden. 
< 93 
Sind in verjamter Che nach dem Tode des einen Ches 
gatten Kinder vorhanden, jo wird das Gejamtvermögen alio 
geteilt: die eine Hälfte aller verjamten Habe — bewegliche 
und unbeweglidhe Güter, fahrende und (iegende Habe, Rechte
	        
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