Zweiter Abjdhnitt, $ 21. Borausfjegungen der Ynuteftaterbfolge. G5
Zweiter Abi Hnittk.
Intelaterbfolge, wenn der Berftorbene einen Ehegatten
hinterließ,
S 21.
BorausfeHungen diefer Intejtaterbfolge.
Die Erbfolge unter den ECheleuten jebt gültigen Che-
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und läßt die Erbjchaft des Groß= reip. Urgroßbaters A in
3 oder fobviel Teile teilen als Kinder B, C, D vorhanden
waren, an deren Stelle die Enkel F, GG und Urenfkel KEE
treten. &3 wird aber nicht in 3, jondern in 4 Teile ge
teilt; F erhält 4, GG je !ı, BE je ls. Denn die Urenfkel
treten an Die Stelle ihres Vaters und die Enkel erben in die
Häupter.
Fit. XXXIV Gef. 4 8 2 und Ge]. 4 $ 3.
Au Mayer gibt S. 74 eine irrige Söfung; er {tellt
folgenden Fall auf:
(X
X
3
und läßt B und C, D, E in die Stämme {tatt in die Köpfe
Berolzhbeimer, Nürnberger Ynteftaterbrecht,